Ex-BND-Mitarbeiter soll für Geheimdienste gespitzelt haben
Sein Deckname war "Uwe": Ein ehemaliger BND-Mitarbeiter soll über Jahre hinweg geheime Daten an die CIA weitergegeben und sich auch dem russischen Geheimdienst angeboten haben.
Ein Ex-Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat vor dem Münchner Oberlandesgericht eine Spitzel-Tätigkeit für den US-Geheimdienst CIA eingeräumt. Der 32-Jährige begründete dies zu Prozessbeginn am Montag mit Frust, Langeweile, Unzufriedenheit und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz. "Im BND hatte ich den Eindruck: Da hat man mir nichts zugetraut", sagte er und fügte hinzu: "Bei der CIA war das halt anders. Da konnte man sich beweisen." Der Angeklagte gab zu: "Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass mir das nicht gefallen hätte." Zu den einzelnen Anklagepunkten nahm er allerdings noch nicht Stellung.
Der Fall hatte 2014 für großes Aufsehen gesorgt. Eine Folge war, dass der damals höchste Geheimdienstvertreter der USA in Deutschland ausreisen musste. Vor dem 8. Strafsenat sind zunächst 24 Verhandlungstage bis zum 15. März 2016 vorgesehen.
Der Angeklagte war seit 1. Dezember 2007 Mitarbeiter des BND und soll bereits seit 2008 mit dem US-Geheimdienst CIA zusammengearbeitet haben. Er soll Dokumente und interne Informationen über Arbeit und Personal des BND an die CIA geliefert und dafür über die Jahre hinweg mindestens 95 000 Euro erhalten haben. Die Nachrichten habe er in zunehmend regelmäßigen Abständen versandt, in den letzten beiden Jahren etwa im Wochenrhythmus, sagte Bundesanwalt Wolfgang Siegmund.
Die verratenen Dokumente waren bis zum Geheimhaltungsgrad "streng geheim" eingestuft. Darunter war offenbar auch eine Liste mit Decknamen und echten Identitäten deutscher Agenten im Ausland: In der Anklage heißt es, der Angeklagte habe eine "Personal- und Organisationsdatenbank" an die CIA übergeben, mit umfangreichen Datensätzen "sämtlicher aktuellen und zahlreicher früheren Mitarbeiter" der Abteilung "Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen".
Er landete zufällig beim BND
Mitte 2014 soll der Angeklagte außerdem versucht haben, sich dem russischen Geheimdienst anzudienen, und dabei drei BND-Dokumente an das russische Generalkonsulat in München übergeben haben. Wegen dieser Mail, die er unverschlüsselt übermittelte, flog er auf.
Ein Gerichtspsychiater wurde beauftragt, den jungen Mann zu begutachten. Gleich zu Beginn räumte der 32-Jährige ein, in seiner Kindheit und Jugend ein Einzelgänger gewesen zu sein. Wegen eines Impfschadens besuchte er einen Kindergarten, Schulen und Ausbildungsstätten für körperbehinderte Menschen. Zum BND sei er rein zufällig gekommen: Er habe damals Blind-Bewerbungen an viele Behörden und Firmen geschickt.
Auf Landesverrat steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafe laut Strafgesetzbuch bei mindestens fünf Jahren und reicht bis lebenslang. AZ/dpa
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