5000 Euro Strafe für Todesfahrer: Wer kann so ein Urteil verstehen?
Plus Ein Mann überfährt im Vollrausch eine junge Frau. Vor Gericht bekommt er eine milde Strafe. Wie kommt es zu so einer Entscheidung? Und: Ist das gerecht?
Es ist eine Tragödie: Im April 2017 wird die 20 Jahre alte Theresa Stahl nach einem Weinfest im unterfränkischen Untereisenheim totgefahren. Der Autofahrer hatte 2,89 Promille im Blut. Trotz dieser Umstände ist der junge Mann jetzt nur zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Die Empörung ist riesig. Doch wie kommt es zu so einem Urteil? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wofür genau war der Todesfahrer Niclas H. angeklagt und wofür ist er verurteilt worden?
Angeklagt war Niclas H. wegen fahrlässiger Tötung. Das ist die übliche Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, wenn ein Mensch einen anderen totfährt. Für fahrlässige Tötung kann ein Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Verurteilt wurde H. jedoch „nur“ wegen fahrlässigen Vollrauschs. Dieser etwas kurios klingende Straftatbestand nach Paragraf 323a des Strafgesetzbuches ist relativ selten. „Er ist ein Exot im Rechtssystem“, sagt Florian Engert, Augsburger Fachanwalt für Strafrecht. Die Idee dahinter ist, dass jemand, der im Vollrausch eine Straftat begeht, nicht ungeschoren davonkommt.
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