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München
09.03.2017

Prozess um "Oldschool Society": Anwälte fordern Freispruch

Im Terrorprozess um die rechtsextreme "Oldschool Society" fordern die Verteidiger Freispruch.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Gewaltfantasien gegen Flüchtlinge und Anschlagsszenarien, ausgetauscht in Chats. Gefährlich oder nur Gerede? Die Anklage spricht von einer gewaltbereiten Terrorgruppe.

Im Münchner Terrorprozess gegen vier Führungsmitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" (OSS) haben auch die Verteidiger des vierten Angeklagten Freispruch gefordert. Die Äußerungen der Angeklagten, die in Chats und Telefonaten Gewaltfantasien gegen Flüchtlinge austauschten, seien "alles andere als akzeptabel" und teils auch menschenverachtend gewesen, sagte Anwalt Hans-Dieter Stoffer am Donnerstag in seinem Plädoyer für den 48 Jahre alten Olaf O. aus Bochum. Es habe sich bei der Gruppe aber nicht um eine terroristische Vereinigung gehandelt. Zuvor hatten die Anwälte der drei anderen Angeklagten ebenfalls Freispruch verlangt. 

Die Facebook-Seite der Oldschool Society
Foto: Silvio Wyszengrad

Der zweite Anwalt des Bochumers, Rainer Dördelmann, sagte, sein Mandant, der in der "OSS" als "Pressesprecher" fungieren sollte, sei zuvor unbescholten gewesen. Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes sei er aus einem "gänzlich normalen Leben abgerutscht". "Innerhalb dieser Gruppierung fand er wieder Bestätigung und Anerkennung." Nicht zuletzt habe Olaf O. mit seinem Geständnis zur Aufklärung beigetragen. Sollte das Gericht dem Antrag der Verteidigung nicht folgen, so sei ein Strafmaß im unteren Bereich anzusetzen.

Angeklagter zeigt Reue

In seinem Schlusswort zeigte sich Olaf O. reuig. "Ich kann mich nur noch mal entschuldigen für den Schwachsinn, den wir da geschrieben haben." Auch "Vizepräsident" Markus W. entschuldigte sich; "Präsident" Andreas H. sprach ebenfalls von "Unsinn, den wir geredet haben". Er habe nie Mord oder Totschlag geplant. "Ich bin kein Terrorist." Die 24-jährige Denise Vanessa G. sagte nur: "Ich spare mir einen Kommentar." 

Die Bundesanwaltschaft sieht die vier Angeklagten aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen als Führungsriege einer Terrorgruppe, die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte zum Ziel hatte. Sie hatten sich über soziale Medien und Messaging-Dienste zusammengefunden. Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild hatte Haftstrafen von viereinhalb bis sieben Jahren gefordert. Das Urteil wird am 15. März erwartet. dpa

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