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Justiz
11.05.2012

Prozess um Rosenheim-Cops eingestellt

Eine Familie soll einen gewalttätigen Polizeieinsatz provoziert haben. Das Gericht beendet nun das Verfahren. Und beide Seiten bleiben bei ihren Vorwürfen.

Der Prozess um einen  außer Kontrolle geratenen Polizeieinsatz bei Rosenheim ist am Freitag überraschend eingestellt worden. Grund dafür ist die geringe Schuld der angeklagten Familie, sagte der Richter Ralf Burkhard.

Es war 11.11 Uhr, als der Richter seine Entscheidung verkündete. „Das Verfahren wird nach Paragraf 153, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.“ Wäre auch noch der 11.11. gewesen, hätte dieser Beschluss durchaus als Faschingsscherz aufgefasst werden können. Sechs Tage lang war bereits verhandelt worden. Das Verfahren hatte hohe Wellen geschlagen und sogar den Landtag beschäftigt. Schließlich ging es um die Frage, ob ein Trupp Polizisten unrechtmäßig drei unbescholtene Familienmitglieder zusammengeschlagen hatte. Die drei waren im Krankenhaus. Angeklagt wurden aber nicht die Polizisten, sondern die Familie.

Keine Aussage der Hauptbeteiligten

Nun wird also juristisch nicht geklärt, wer Schuld hat an der Eskalation vom 15. November 2010. Ein Scharmützel zwischen den Polizisten und einer jungen Frau um gegenseitige Ausweispflicht artete aus zu einer Festnahmeaktion mit Fesselung. Besonders pikant daran war, dass der Vater der Frau selbst früher Polizist auf derselben Dienststelle war wie die Beamten. Es folgten gegenseitige Strafanzeigen. Doch die Ermittlungen gegen zehn Polizeibeamte wurden eingestellt. Die Familie wurde vor Gericht gestellt. Dort ging es seit Mitte Februar heiß her. Verteidiger und Staatsanwälte fielen sich ständig ins Wort. Die Ankläger schreckten nicht einmal davor zurück, eine psychiatrische Begutachtung für die Tochter des Ex-Polizisten zu beantragen.

Doch spätestens seit der Zeugenvernehmung eines Zivilpolizisten vor zwei Wochen war klar, dass die Familie nicht viel dazu beigetragen hatte, um eine solche Kettenreaktion in Gang zu setzen. Vielmehr hatte ein wenig obrigkeitshöriges Verhalten der Frau ausgereicht, um den Routineeinsatz ausarten zu lassen. Nun wurde der Prozess beendet, ohne dass die hauptbeteiligten Polizisten ausgesagt haben.

Der Richter führt finanzielle Gründe an

Richter Ralf Burkhard führte „prozessökonomische“ und finanzielle Gründe an. Er sprach von einem unverhältnismäßig großen Aufwand. So geht ein bundesweit beachtetes Verfahren nach drei Monaten ohne Urteil zu Ende. Die Beteiligten geben sich alle Mühe, nicht als Verlierer dazustehen. Verteidiger Hartmut Wächtler sagte: „Jeder hat ein bisschen nachgegeben.“ Die Familie nahm zwar formell die Strafanzeigen gegen die Polizeibeamten zurück, blieb aber bei ihrer Darstellung. Die Staatsanwälte beharrten darauf, dass die Aggression von der Familie ausgegangen sei. Die Einstellung des Verfahrens dürfe nicht als Schuldeingeständnis der Polizisten missverstanden werden. mit dpa

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