Prozess um WM-Mord: Angeklagter schweigt
In der Nacht, als Deutschland die WM gewann, wurde im Berchtesgadener Land ein Rentner brutal ermordet und eine Jugendliche überfallen. Der Angeklagte schweigt.
Der ehemalige Bundeswehr-Soldat machte zu dem Mord an einem Rentner und dem Überfall auf eine Jugendliche keine Angaben. Der Mann, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, muss sich seit dem heutigen Dienstag vor dem Traunsteiner Landgericht wegen Mordes und Mordversuches verantworten. Der Mann soll den 72-Jährigen vor neun Monaten in Bad Reichenhall auf offener Straße erstochen und die Auszubildende auf dem Nachhausweg niedergestochen haben.
Beide Verbrechen wurden am frühen Morgen des 14. Juli 2014 begangen - nur wenige Stunden nach dem Triumph der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM. Er soll den 72-Jährigen in Bad Reichenhall auf offener Straße mit einem Bundeswehr-Kampfmesser erstochen und die Auszubildende auf dem Heimweg niedergestochen haben. Die zur Tatzeit 17-Jährige ist seitdem auf einem Auge blind.
Angeklagter soll mit Mord geprahlt haben
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der aus Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) in Rheinland-Pfalz stammende Soldat die Kaserne in Bad Reichenhall damals mit dem festen Vorsatz verließ, jemanden umzubringen. Nur Minuten nach der ersten Tat soll er vor Passanten damit geprahlt haben, dass er gerade einen Menschen ermordet habe.
Verteidiger Harald Baumgärtl gab zu Prozessbeginn eine Erklärung ab. Demnach wird sich sein inzwischen 21 Jahre alter Mandant im Verfahren vor der Jugendkammer nicht äußern. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Klaus Weidmann, ob dies zutreffe, nickte der beinahe schüchtern wirkende Angeklagte mit dem Kopf.
30 Stiche in den Oberkörper
Laut der von Oberstaatsanwalt Volker Ziegler verlesenen Anklageschrift stach der Täter beiden Opfern mit voller Wucht ins linke Auge. Dem Rentner fügte er mit einem Bundeswehr-Kampfmesser an die 30 Stiche in Kopf und Oberkörper zu, ehe er mit dessen Geldbörse floh.
Eine halbe Stunde später begegnete der Soldat laut Anklage seinem zweiten Opfer. Die 17-Jährige war auf dem Nachhauseweg, als er sie von hinten angegriffen und mit derselben Waffe mehrmals zugestochen habe. Sie schleppte sich mit letzter Kraft zu einem Haus und klingelte die Bewohner heraus, die sofort ärztliche Hilfe holten. Die Jugendliche überlebte, sie ist aber seit der Tat auf dem linken Auge blind.
Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schilderte den Angeklagten vor Gericht als kontrollierten Menschen, der großen Wert darauflege, als intelligent angesehen zu werden. Die Eltern hätten sich getrennt, als er fünf Jahre alt war. Der Vater soll gewalttätig gegenüber seiner Mutter gewesen sein, vertraute der Angeklagte der Behördenvertreterin an. Lange Zeit lebte er demnach im Heim, später im Obdachlosenheim. Nach der Mittleren Reife brach er die Fachoberschule ab, auch eine Ausbildung zum Metallbauer schmiss er.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schilderte, dass der junge Mann früh mit seinem Elternhaus abgeschlossen habe. Er habe zu ihr gesagt: "Hätte ich andere Eltern gehabt, wäre ich mit Sicherheit nicht hier gelandet." Zur Tat selbst äußerte sich der Angeklagte auch im Gespräch mit der Behördenvertreterin nicht. Sie gab sich aber überzeugt, "dass ihn die Situation extrem belastet, aber dass er seine ganze Energie darauf verwendet, es sich nicht anmerken zu lassen".
Für den Prozess sind weitere zehn Verhandlungstage vorgesehen. Es werden mehr als 50 Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil will die Jugendkammer am 20. Mai verkünden. Die Angehörigen des Mordopfers und die junge Frau treten als Nebenkläger auf. Am Freitag (17. April) soll die Auszubildende als Zeugin vernommen werden.
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