Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Ingolstadt: Prozess wegen versuchten Mordes: Mit dem Beil auf den Kopf

Ingolstadt
13.12.2017

Prozess wegen versuchten Mordes: Mit dem Beil auf den Kopf

Der 63-Jährige steht wegen versuchten Mordes vor dem Amtsgericht Ingolstadt.
Foto: Armin Weigel, dpa (Archiv)

Am Landgericht Ingolstadt wird ein Familiendrama verhandelt. Ein 63-Jähriger ist wegen versuchten Mordes angeklagt - er soll seinen Schwager mit einem Beil angegriffen haben.

Am Landgericht Ingolstadt muss sich seit gestern ein 63-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt am 30. März versucht haben, seinen Schwager mit einem Beil ums Leben zu bringen. Der Angeklagte schwieg gestern zu den Vorwürfen. Der Ingolstädter ist derzeit einstweilig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Es war am Tag der Geburtstagsfeier seiner Schwester gewesen. Oben im ersten Stock waren am frühen Abend etwa 20 Gäste beisammen. Kinder, Enkel, Freunde der Schwester. Nicht dabei war der Angeklagte. Er wohnte in der Erdgeschosswohnung. Das Verhältnis war schon seit Jahren belastet. Und der Angeklagte hätte am nächsten Tag – gerichtlich angeordnet – seine Wohnung räumen müssen.

Opfer wusste: „Ich habe keine Chance mehr“

Der Schwager hatte gegen 18.30 Uhr gerade im Garten das Spielzeug der Enkel zusammengeräumt und wollte für die Gäste noch Getränke holen, als er auf dem Weg nach oben im Treppenhaus von hinten „etwas huschen“ hörte. So schilderte es der 65-jährige Pensionist gestern vor der 1. Strafkammer. Er habe von hinten einen Schlag auf den Kopf bekommen. Er habe sich umgedreht und seinen Schwager erkannt. Er habe zwar nicht gesehen, was der in Händen gehalten habe, aber gewusst: „Ich habe keine Chance mehr.“ Er habe versucht, die Stufen hinaufzukriechen, einen zweiten Schlag bekommen, die Hände zum Schutz gehoben und um Hilfe geschrien. Dann sei er bewusstlos geworden.

Sein Schwager hatte ein Beil. Wie Staatsanwalt Niki Hölzel vortrug, soll er mehrfach mit der stumpfen Seite zugeschlagen haben. Der von ihm Schwerverletzte erlitt unter anderem ein offenes Schädelhirntrauma, überlebte den Angriff allerdings. So, wie er sich gestern vor Gericht zeigte, hat er die Attacke vergleichsweise gut überstanden. Er wird aber nicht nur körperlich versehrt bleiben, sondern ist zudem nach wie vor in psychologischer Behandlung.

Schwiegersohn hat Beil-Angreifer vertrieben

Dass es nicht noch schlimmer kam, hat er einem seiner Schwiegersöhne zu verdanken. Diesem war es – mutmaßlich gerade noch rechtzeitig – gelungen, den Angreifer mit einem Kleiderständer aus dem Haus zu vertreiben. Er war sich gestern sicher: „Der hätte weitergemacht, wenn ich nicht dazwischengegangen wäre.“

Hintergrund der Gewalttat ist ein langjähriger Streit. Der Angeklagte ist überzeugt, dass sein Schwager ihn aus dem Haus „mobben“ wollte. Das zeigte sich gestern, als er konsequent alle Zeugen diesbezüglich befragte. Substanzielle Belege für diese Theorie gab es allerdings keine. Früher hatte der Angeklagte mehrfach die Polizei bemüht. Reifen sollen zerstochen und seine Mikrowelle manipuliert worden sein. Seine Schwester und ihr Mann hatten das Vertrauensverhältnis schließlich so nachhaltig zerstört gesehen, dass für sie ein Leben unter einem Dach nicht mehr infrage kam.

Im Raum steht, dass der Angeklagte psychisch krank ist. Richter Jochen Bösl sagte, dass auch eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie infrage komme. Ein Urteil könnte im Januar fallen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.