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München
15.07.2010

Prozess wird wegen Max Strauß abgesagt

Max Strauß.

Der Prozess um die Schadensersatzklage von Max Straß gegen das Land Bayern wurde kurzfristig abgesagt. Dahinter steckt der Kläger selbst.

Der für Mittwoch vor dem Landgericht München I. angesetzte Prozess um die Schadenersatzklage von Max Strauß gegen das Land Bayern war kurzfristig abgesagt worden.

Zur Begründung teilte das Gericht mit, Strauß habe die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs Franz Josef Strauß fordert insgesamt 900.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für ein gegen ihn geführtes Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung - Max Strauß war am Ende freigesprochen worden.

Anwältin Seliha Temucin begründete die Besorgnis der Befangenheit mit einer "unrichtigen und grob unvollständigen" Mitteilung über den Rechtsstreit, die das Gericht im Vorfeld der Verhandlung veröffentlicht habe. Darüber müssen andere Richter entscheiden.

Strauß will den Staat nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz und wegen Amtshaftung für die Schäden in Anspruch nehmen, die ihm durch elfjährige Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Affäre um den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber entstanden sind. Im Einzelnen macht er Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro und Schadenersatz von rund 800.000 Euro geltend.

Das Landgericht Augsburg hatte Strauß_2004 wegen Steuerhinterziehung zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde ein Jahr später vom Bundesgerichtshof jedoch aufgehoben und an eine andere Kammer beim Landgericht Augsburg zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. In dem neuen Verfahren wurde Strauß freigesprochen.

Strauß wirft den Justizbehörden nun verschiedene Amtspflichtverletzungen vor. Der Freistaat wies die Vorwürfe zurück. Auch sei nicht erkennbar, dass das Strafverfahren den behaupteten Schaden verursacht habe (Az.: 15 O 23666/08).

Mit der Prüfung etwaiger Amtspflichtverletzungen sei ausgerechnet der Leitende Oberstaatsanwalt beauftragt worden, gegen den sich die Vorwürfe zum Teil richteten. Sein Bescheid, dass die Justizbehörde ihre Pflichten nicht verletzt habe, sei nichtig, so die Anwältin. In dem Ermittlungsverfahren seien "über die Jahre fortgesetzt" die Durchsuchung der Wohnräume von Strauß und seiner Familie sowie seiner Büroräume und die Beschlagnahme seiner Geschäftsunterlagen angeordnet worden, begründet die Anwaltskanzlei die Entschädigungsklage. Als Folge dieser Maßnahmen sei Strauß schwer erkrankt und habe sein Einkommen als selbstständiger Rechtsanwalt verloren. dpa-lby

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