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  3. Obergünzburg/Kempten: Ehefrau in Bus erstochen: Angeklagter schweigt im Mordprozess

Obergünzburg/Kempten
26.01.2021

Ehefrau in Bus erstochen: Angeklagter schweigt im Mordprozess

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Dolmetscher.
Foto: Martina Diemand

Mit einem Küchenmesser soll ein 38-Jähriger im Juli 2020 in einem Linienbus elf Mal auf seine Frau eingestochen haben. So lief der erste Prozesstag gegen den Mann.

Weil er seine von ihm getrennt lebende Frau in einem Linienbus bei Obergünzburg erstochen haben soll, muss sich seit Dienstag ein 38 Jahre alter Mann aus Afghanistan vor der Großen Strafkammer des Kemptener Landgerichts wegen Mordes verantworten. Am ersten Verhandlungstag machte der Angeklagte keine Angaben.

Die 27-jährige Mutter zu "Hackfleisch machen": Immer wieder hatte der Angeklagte gedroht

Dass irgendwann etwas Schreckliches passieren könnte, hatte sich bereits Monate vor der Bluttat am 6. Juli des vergangenen Jahres angedeutet. Denn es kam nicht nur zwischen dem Mann und seiner 27-jährigen Frau, sondern auch gegenüber den gemeinsamen Kindern immer wieder zu Gewalttätigkeiten. Der Angeklagte habe seiner Frau mit dem Tod gedroht, sagte eine Freundin der Ermordeten vor Gericht. Die 35 Jahre alte Zeugin saß auch in dem Linienbus, in dem sich die tödliche Messerattacke ereignete.

Gegenüber den Kindern soll der Angeklagte vorher gedroht haben, er werde aus ihrer Mutter „Hackfleisch machen“. Die Frau hatte laut Zeugin immer wieder von großen Ängsten vor dem Mann berichtet. Es soll sogar zu einem Suizidversuch gekommen sein. Nach der Trennung war dem Mann jeglicher Kontakt zu seiner Frau verboten worden und er war wieder ins Asylbewerberheim gezogen. Der Angeklagte habe irgendwann den Entschluss gefasst, seine getrennt lebende Ehefrau zu töten, „um sich an dieser für die vermeintlich erlittene Zurücksetzung zu rächen“, sagte der Staatsanwalt. „Insbesondere störte sich der Angeklagte daran, dass er seine Rolle als Familienoberhaupt nicht aufrechterhalten konnte.“ Am 6. Juli des vergangenen Jahres lauerte der Angeklagte seiner Frau in der Buslinie 71 von Kempten nach Obergünzburg auf, indem er einige Haltestationen hinter ihr einstieg. Die junge Frau kam vom Deutschkurs in Kempten. Als der Bus das Ostallgäuer Immenthal erreichte, stieß der Angeklagte mit dem Küchenmesser mehrfach zu.

Einer der Messerstiche traf das Herz, die Frau war in kürzester Zeit tot

Zeugen schilderten, dass der Angriff von hinten und ohne jegliche Vorwarnung erfolgt sei. Die Frau habe keinerlei Chance gehabt, sich zu wehren oder zu fliehen. Einer der elf Messerstiche öffnete die rechte Herzkammer und führte binnen kürzester Zeit zum Tod der 27-Jährigen, heißt es in der Anklageschrift.

Vor den Augen anderer Passagiere hat ein Mann in einem Bus seine getrennt lebende Ehefrau erstochen.
Foto: Benjamin Liss, dpa (Archivbild)

Fahrgäste schilderten, dass der Messerangriff wohl erst durch das couragierte Einschreiten des 31 Jahre alten Busfahrers beendet worden sei. Der hatte den Angreifer überwältigt und aus dem Bus geworfen. Wenig später war der Mann von der Polizei festgenommen worden. Als sich das Verbrechen ereignete, saßen zehn Kinder und Jugendliche zwischen elf und 18 Jahren sowie die Bekannte des Opfers in dem Bus.

Unmittelbar vor der Tat soll sich der Mann in dem Bus auffallend unruhig verhalten haben, berichtete die Freundin der Ermordeten. Der Angeklagte habe immer wieder Alkohol getrunken und danach schnell die Kontrolle verloren. Am Tag des Verbrechens habe sie aber nichts von einer Alkoholisierung bemerkt, schilderte die Zeugin.

Verteidiger des Angeklagten: „Mein Mandant wird keine Angaben machen.“

Ohne sichtliche Rührung verfolgte der Angeklagte den Prozess. Er wurde in Handschellen in den Sitzungssaal geführt, die er während der Sitzung nicht tragen musste. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte sein Verteidiger erklärt: „Mein Mandant wird keine Angaben machen.“ Aufgabe des Gerichtes ist es nun, die möglichen Mordmerkmale im juristischen Sinne herauszuarbeiten und nachzuweisen. Der Prozess ist auf vier Tage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 16. Februar gerechnet.

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