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Urteil
23.11.2018

Putzen und klauen

Foto: Sergej Toporkov, Fotolia

Eine Putzfrau stiehlt in der wohlhabenden Gegend um den Starnberger See Geld und Luxuswaren. Wert: mehr als eine halbe Million Euro. Warum die Haftstrafe besonders lang ausfällt

Teure Damen- und Herrenuhren namhafter Marken liegen vor den Richtern auf dem Tisch. Nur Stunden vorher haben Polizisten die Wertsachen aus einer Wohnung im Landkreis Starnberg geholt. Sie waren lediglich ein Teil der Diebesbeute einer 39-jährigen Putzfrau – andere Wertsachen hatte sie längst weiterverkauft. Die Frau auf der Anklagebank verriet den Richtern das Versteck, weil sie immerhin diese Uhren im Wert von rund 80000 Euro wieder an eine Familie vom Starnberger See zurückgeben wolle. Die Frau, ihre Söhne und der Lebensgefährte waren nicht die einzigen Opfer der Putzfrau in der Region.

Das Landgericht München II verurteilte die 39-Jährige am Donnerstag zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Sie muss wegen sechs Fällen des besonders schweren Diebstahls ins Gefängnis – sieben weitere Fälle aus der Anklageschrift wurden eingestellt. Die Staatsanwältin hatte zuvor vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigerin der Angeklagten weniger als vier Jahre. Das Gericht rechnete der 39-Jährigen ihr Geständnis und ihre Kooperation zugute. Gegen das Urteil kann sie Revision einlegen.

Der Vorsitzende Richter nannte das Vorgehen der Putzfrau dreist. Sie habe es verstanden, sich unter anderem mit Gesprächen über private Probleme das Vertrauen ihrer Arbeitgeber zu erschleichen. In der Region Starnberg hatte die heute 39-Jährige zwischen Juli 2016 und Oktober 2017 übers Internet als Putzfrau bei mehreren Familien angeheuert, teilweise unter falschem Namen. Sie machte entweder zur Probe in den Häusern sauber oder wurde mit einem Vertrag als Putz- und Haushaltshilfe angestellt.

In fast allen der 13 Fälle der Anklageschrift erschien die Frau unter einem Vorwand, wie etwa einer Krankheit, plötzlich nicht mehr zum Putzen. Danach bemerkten die Hausbewohner, dass Uhren, Schmuck und Handtaschen fehlten. Im Prozess kam heraus: Zusammen lag der Wert der Beute bei mehr als 530000 Euro. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von nur rund 411000 Euro ausgegangen.

Die Diebstähle seien Kurzschlussreaktionen gewesen, hatte die Angeklagte zum Prozessauftakt am Mittwoch erklärt. Das Diebesgut habe sie größtenteils weiterverkauft. Vom Wert der geklauten Gegenstände habe sie keine Vorstellungen gehabt. Der Richter hatte sich skeptisch gezeigt: „Bei den Firmennamen weiß man, dass das nichts Billiges ist.“

Bei den drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe dürfte es allerdings nicht bleiben: Die vorbestrafte Frau war 2016 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und wurde trotzdem nur wenige Wochen später schon wieder zur Diebin. Die Bewährung auf die frühere Strafe von einem Jahr und zwei Monaten dürfte sie nun verwirkt haben. An wen die Frau die Wertsachen verkauft hatte, blieb offen. Manches dürfte für immer verschwunden bleiben. Florian Reil, dpa

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