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Prozess
18.12.2018

Raubzüge bis ins Allgäu: "Postkartenräuber" in Österreich verurteilt

Schon bei den ersten Vernehmungen hatte der Mann alle Taten eingeräumt. Vor Gericht erneuerte er das Geständnis.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbol)

In Ansichtskarten verhöhnte er die Polizei, die ihn jahrelang nicht fassen konnte. Jetzt wurde ein 55-Jähriger für 14 Raubüberfälle verurteilt.

Neun Jahre lang hat er die Behörden genarrt. Einige Opfer der 14 Raubüberfälle leiden bis heute unter den Folgen seiner Taten. Dafür hat der 55-Jährige am Dienstag die Quittung erhalten: Das Landesgericht in Feldkirch (Österreich) hat den sogenannten Postkartenräuber zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

130 Kilometer fuhr er zu den Raubzügen ins Allgäu

Über Jahre hinweg galt der Mann als einer der meistgesuchten Kriminellen Österreichs. Wiederholt hatte der Täter per Postkarte angekündigt, wieder zuzuschlagen. Seinem ersten Überfall im Jahr 2008 in Bregenz ließ er 13 weitere folgen, drei davon im angrenzenden Westallgäu, als ihm der Boden in Vorarlberg zu heiß wurde. 130 Kilometer fuhr er zu den Raubzügen ins Allgäu.

Als „eiskalt und berechnend“ bezeichnete die Staatsanwältin den Mann. Jedes Mal, wenn er Geld brauchte, überfiel er eine Bank oder Postfiliale. Die Angestellten bedrohte er mit Revolvern oder Pistolen, teils drückte er sie ihnen in den Rücken. Es waren zwar Spielzeugwaffen, für die Opfer war das freilich nicht erkennbar. Sie wurden teils schwer traumatisiert.

190.000 Euro Beute

Bei den Überfällen hat der Mann über 190.000 Euro erbeutet. Übrig ist davon nichts. Der Räuber hat es für seinen Lebensunterhalt und Drogen ausgegeben. Unter einer Sucht, die ihn eingeschränkt schuldfähig machen würde, leidet er freilich nach Überzeugung des Gerichts nicht.

Schon bei den ersten Vernehmungen hatte der 55-Jährige alle Taten eingeräumt. Vor Gericht erneuerte er das Geständnis. Verbunden damit hat er Schadensersatzansprüche von Banken, Versicherungen und Angestellten akzeptiert, die Opfer seiner Überfälle geworden waren. Um sie zu befriedigen, muss der Räuber auch sein Haus veräußern.

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