Schweizer Staatsanwalt vernimmt weiteren NSU-Zeugen
Die Staatsanwaltschaft im Schweizer Kanton Bern will am Mittwoch im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess einen zweiten Zeugen vernehmen.
Durch die Hände des Mannes soll die Mordwaffe vom Typ "Ceska" gegangen sein. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft soll er die Pistole einem weiteren Schweizer Staatsbürger verkauft haben, der sie wiederum nach Deutschland geschmuggelt haben soll.
Der erste Schweizer Zeuge hat seine Beteiligung bei der Beschaffung der Waffe allerdings bestritten. Auf die Frage, ob er Waffen nach Deutschland verkauft habe, antwortete der Zeuge mit "Nein", erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus der nichtöffentlichen Befragung. Er habe außerdem nie eine Pistole des Typs "Ceska" besessen. Allerdings sollen seine Angaben nicht widerspruchsfrei gewesen sein. An anderer Stelle habe er gesagt, er habe zwar mehrere "Ceska"-Pistolen besessen, allerdings keine des passenden Kalibers.
Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Zeuge die Tatwaffe nach Deutschland brachte, mit der die mutmaßlichen NSU-Täter Böhnhardt und Mundlos neun fremdenfeindliche Morde begangen haben sollen.
Der Zeuge lebte in den 90er Jahren in Thüringen und betrieb dort einen Handel mit gebrauchten Autoteilen. Dort habe er Enrico T. kennengelernt, einen Jugendfreund von Uwe Böhnhardt, der immer wieder bei ihm Ersatzteile gekauft habe. Sie hätten sich angefreundet und hielten bis heute Kontakt.
Die Schweizer Ermittlungsbehörde hat die Vernehmung der beiden Männer auf Ersuchen des Oberlandesgerichts München übernommen. Beide waren zum NSU-Prozess geladen, jedoch nicht erschienen. Die Vernehmung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Rathaus der Stadt Thun statt. Mehrere Verteidiger von NSU-Angeklagten, Anwälte von NSU-Opfern und ein Vertreter der Bundesanwaltschaft nehmen daran teil.
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