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"Rettet die Bienen"
09.04.2019

Regierung stimmt Volksbegehren zu - kommt aber Landwirten entgegen

Bayerns Staatsregierung will den Landwirten unter anderem mit Ausgleichszahlungen entgegenkommen, um dem Artenschutz gerechter zu werden.
Foto: Armin Weigel, dpa

Die Staatsregierung stimmt dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" formell zu, will aber zeitgleich die größten Härten für die Landwirtschaft mildern.

Die Staatsregierung hat sich nun auch formell hinter das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ gestellt und dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und in vier Punkten zu ergänzen, um „unbeabsichtigte Härten“ für betroffene Landwirte zu vermeiden. Nach der Sitzung des Kabinetts kündigten Ministerpräsident Markus Söder, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (beide CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) zudem an, „ein großes Gesamtpaket für mehr Ökologie und eine starke Landwirtschaft“ zu verwirklichen. Die Debatte um einen verbesserten Artenschutz aber geht weiter. Denn der Bund Naturschutz (BN) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordern eine grundsätzliche Umkehr in der Agrarpolitik der EU.

Naturschützer wollen Arten- und Hofsterben stoppen

Die AbL-Vorsitzende Gertraud Angerpointer und der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner hatten sich am Dienstag schon vor der Pressekonferenz der Staatsregierung zu Wort gemeldet, um zu zeigen, dass für sie der Erfolg des Volksbegehrens nur ein erster Schritt ist, um Ökologie und Landwirtschaft zu versöhnen. Damit dies auf Dauer gelinge, müsse die „Agrarpolitik des Wachsens oder Weichens“ beendet werden. Andernfalls werde weder das Artensterben noch das Höfesterben gestoppt werden können.

Allein in den vergangenen acht Jahren, so Mergner, hätten in Bayern 14.000 Landwirte ihren Betrieb aufgeben müssen. Ohne eine Umkehr in der Agrarpolitik sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Betriebe in den kommenden zehn Jahren von 100.000 auf 50.000 zurückgehe. „Das wäre ein fürchterlicher Aderlass.“ Verhindert werden könne dies nur durch eine Änderung in der Agrarförderung. Sie müsse, so Angerpointner, „sowohl die Arbeitsleistungen der Bäuerinnen und Bauern, als auch ihre Leistungen für die Umwelt und das Tierwohl“ berücksichtigen.

Söder und Kaniber zeigten sich am Dienstag wenig erfreut über diese weitergehenden Forderungen. Der Freistaat, so Söder, verdoppele und verdreifache seine Bemühungen um den Artenschutz. „Das sollte man an so einem Tag auch einmal anerkennen“, sagte der Ministerpräsident und versprach: „Bayern wird das Land werden, das den stärksten Ausgleich zwischen Landwirtschaft und Ökologie schafft.“ Kaniber wies darauf hin, dass die Verhandlungen in der EU über die neue Förderperiode erst am Anfang sind und versprach: „Wir werden mit Brüssel hart diskutieren.“

"Rettet die Bienen": Bayern plant Ausgleichszahlungen für Landwirte

Bei der Umsetzung des Volksbegehrens, so kündigten Söder und Kaniber an, will die Staatsregierung den Landwirten zum einen in den Ausführungsbestimmungen, zum anderen mit Ausgleichszahlungen entgegenkommen. Fünf Meter Gewässerrandstreifen, so Kaniber, könnten zum Beispiel über die Wasserrahmenrichtlinie gefördert werden. Außerdem sollen die Mittel für den Vertragsnaturschutz deutlich aufgestockt werden. „Ich bin überzeugt, dass wir es möglich machen werden, der Landwirtschaft wieder den Stellenwert zu geben, den sie verdient“, sagte Kaniber. Deshalb sei es ihr wichtig gewesen, zeitgleich mit dem Volksbegehren ein „Versöhnungsgesetz zu verabschieden“.

Über die Einzelheiten ihrer Umsetzungsvorschläge hielt sich die Staatsregierung am Dienstag noch bedeckt. Nach Informationen unserer Zeitung aber sollen einige heikle Punkte aus dem Volksbegehren abgemildert werden. Die Vorschrift zum Beispiel, dass das Mähen auf 10 Prozent der Grünlandfläche vor dem 15. Juni verboten wird, soll eine „bayernweite Zielvorgabe“ sein und nicht für den einzelnen Landwirt gelten. Der Zeitpunkt, ab dem es verboten ist, eine Wiese zu walzen, soll dort, wo es die Witterung fordert, flexibler gehandhabt werden können. Bei Auswahl und Beschaffung der Flächen für den Biotopverbund will die Staatsregierung größere Flexibilität garantieren. Und für Streuobstwiesen, die als Biotope gesetzlich geschützt werden, soll es einen finanziellen Ausgleich geben.

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