Reiche Araber belegen Münchner Wohnungen
Normalverdiener kriegen in München kaum noch eine leistbare Bleibe. Vermieter setzen auf "Medizintouristen". Eine Eigentümerin kämpft jetzt gegen diese Entwicklung.
Der Arabellapark liegt im Osten Münchens, er ist ein eher beschauliches Wohn- und Gewerbeviertel, das sich durch seine Fassade steil aufragender Hochhausbauten aus den Siebziger- und Achtzigerjahren auszeichnet. Mit viel Grün und seiner Nähe zum städtischen Krankenhaus Bogenhausen und einigen Privatkliniken bietet er ein attraktives Umfeld, das zunehmend auch internationales Publikum anzieht. Doch darüber sind nicht alle glücklich.
Medizintouristen kommen in Privatwohnungen unter
Seit drei Jahren erkennt Anwohnerin Peggy Schön einen Trend: Immer mehr sogenannte Medizintouristen, meist aus arabischen Staaten, reisen nach München, um sich ärztlich behandeln zu lassen. Und sie kommen für die Zeit ihres Aufenthalts im Arabellapark unter – in Privatwohnungen, die unerlaubterweise an die Gäste vermietet werden. Ein Unding angesichts der prekären Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt, findet Schön. Sie hat deswegen über die Online-Plattform openpetition.de eine Petition gestartet, um auf die Situation hinzuweisen. „Wir wollen bei dem Thema Druck aufbauen auf die Stadtregierung“, sagt Schön. „Es kann nicht sein, dass Medizintouristen Wohnungen für Münchner Familien blockieren.“
Mehr als 2000 Unterschriften hat Schön für ihr Anliegen gesammelt, die sie nun der Münchner Sozial-Bürgermeisterin Christine Strobl überreichen will. Die Unterzeichner um Initiatorin Schön fordern, dass die Problematik des Medizintourismus in die Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt aufgenommen und streng verfolgt werden soll. Die Zweckentfremdungssatzung trat in ihrer aktuellen Form am 1. Januar 2014 in Kraft. Mit ihrer Hilfe will die Stadt verhindern, dass dem Markt Wohnraum entzogen wird, indem dieser etwa länger als drei Monate leer steht oder gewerblich genutzt wird – darunter fällt auch eine Vermietung als Ferienwohnung oder Unterkunft. Diese ist nur mit einer entsprechenden Genehmigung gestattet, andernfalls gilt sie als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50000 Euro geahndet werden.
Seit Sommer 2015 sind bei der Stadtverwaltung vier Mitarbeiter in einem eigens gegründeten Sonderermittlungsteam dafür zuständig, solche illegalen Ferienwohnungsnutzungen zu bekämpfen. Man ermittle im gesamten Stadtgebiet, wobei der Bereich des Medizintourismus einen Arbeitsschwerpunkt darstelle, erklärt Frank Boos, Sprecher des Sozialreferats.
Dennoch geschieht bislang zu wenig im Kampf gegen die Vermieter von Medizintouristen, findet Arabellapark-Anwohnerin Schön. Sie fordert ein härteres Durchgreifen von der Stadt: „Wenn ich eine Verordnung habe, muss ich die auch anwenden.“ Wenn die Behörden ihre Bußgeldmöglichkeiten nicht ausreizten, befördere dies geradezu, dass Wohnungsbesitzer weiter an Touristen vermieten, befürchtet Schön. Für die Anwohnerin sind auch höhere Strafen vorstellbar, etwa wie in Berlin, das Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot künftig mit bis zu 100000 Euro bestrafen will: „Das muss richtig wehtun.“
Auch der Münchner Mieterverein und der Hotel- und Gaststättenverband unterstützen die Forderungen der Petition. „Wir plädieren dafür, dass die Zweckentfremdungssatzung härter durchgesetzt wird“, sagt Mietervereinssprecherin Anja Franz. „Der Münchner Wohnungsmarkt ist so angespannt, dass jede Wohnung zählt, die an Familien oder andere Münchner vermietet werden kann.“ Angesichts der Bedrängnis, in der sich Wohnungssuchende befinden, appelliert sie auch an die Vermieter, trotz Aussicht auf lukrative Einkünfte aus Kurzzeitvermietungen an das große Ganze zu denken und alle Wohnungen dem regulären Wohnmarkt zur Verfügung zu stellen.
Beschwerden von Anwohnern über Lärm oder Weihrauchgeruch
Für die Eigentümer im Arabellapark kommt ein weiterer Kritikpunkt hinzu. „Uns wird Lebensqualität geraubt“, erklärt Schön. Die Gäste in den unerlaubt vermieteten Wohnungen wechselten häufig und hielten sich nicht an die Hausordnung, es habe mehrfach Beschwerden von Anwohnern über Lärm oder Weihrauchgeruch gegeben. Im vergangenen Sommer engagierte die Eigentümergemeinschaft in Schöns Wohnanlage einen Sicherheitsdienst, um die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen.
Sozialreferatssprecher Boos zeigt Verständnis für die Ungeduld der betroffenen Bewohner. Allerdings lasse sich das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nicht weiter beschleunigen, da die Verwaltung in jedem Einzelfall eine umfassende Sachverhaltsaufklärung betreiben müsse – die im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand haben muss. Im Bereich „Zweckentfremdung durch Ferienwohnungsnutzung“ kam es Boos zufolge bisher bereits zu elf Verfahren am Verwaltungsgericht.
„Der zuständige Fachbereich arbeitet im Rahmen der rechtlichen und personellen Möglichkeiten auf Hochdruck und nutzt bereits alle Spielräume, um so schnell wie möglich zu spürbaren Ergebnissen zu kommen“, versichert der Sprecher. Die Bilanz der Stadt: Im Jahr 2015 seien in München 237 illegal genutzte Wohneinheiten entdeckt und wieder in Wohnraum umgewandelt worden. 51 davon waren illegale Ferienwohnungen. Bei 21 hat die Stadt eine Anordnung wegen Zweckentfremdung erlassen, in 30 Fällen hätten die Eigentümer die Nutzung freiwillig aufgegeben, nachdem die Behörde sie über die Rechtslage aufgeklärt habe. Das höchste Bußgeld, das wegen Zweckentfremdung 2015 fällig wurde, betrug 11000 Euro; insgesamt verhängte die Stadt Bußgelder in Höhe von fast 130000 Euro (2014: 97400 Euro).
Die Justiz hat dem Vorgehen gegen Zweckentfremdung zuletzt den Rücken gestärkt. Erst kürzlich erklärte das Amtsgericht München ein Bußgeld der städtischen Lokalbaukommission gegen eine Firma für rechtens, die mehrere Wohnungen an Medizintouristen vermietet hatte. Diese Ergebnisse lassen die Petitoren um Initiatorin Schön hoffen, dass sich auch die Situation am Arabellapark bald ändert. Die Touristen seien natürlich in München willkommen, betont Schön, „nur nicht in unseren Wohnräumen. Es gibt genug Hotels und Apartments.“ Der Stadtrat will im Juni darüber entscheiden, ob die Zweckentfremdungssatzung noch einmal nachgebessert wird.
Die Diskussion ist geschlossen.