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Reisen
30.03.2019

Bayern klagen häufiger wegen Flugausfällen oder Verspätungen

Annulliert: Schlimmer als mit einem Flugausfall kann ein Urlaub kaum starten.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbol)

Wer Ärger am Flughafen hat, weil der Flug ausgefallen oder verspätet ist, hat Anspruch auf Entschädigung. Über Internetportale holen sich immer mehr ihr Geld zurück.

Ewig auf eine verspätete Maschine gewartet oder gar nicht in den Urlaub gekommen, weil der Flug komplett ausfiel: Immer mehr Menschen in Bayern klagen bei verspäteten oder gestrichenen Flügen auf Entschädigung. Grund für den Anstieg sind wohl die vielen Internetanbieter, über die Betroffene vergleichsweise einfach ihre Ansprüche geltend machen können, wie Gerichtssprecher erklärten.

Flugausfälle oder Verspätungen: Viele Reisende nutzen Internetdienstleister

Das Amtsgericht Erding, das für den Münchner Flughafen zuständig ist, hatte im vergangenen Jahr 5086 neue Fluggastverfahren. Das sind knapp 60 Prozent mehr als 2017. Damals gingen 3190 Klagen waren. Beim Nürnberger Amtsgericht hat sich die Zahl sogar mehr als verdoppelt: Während es 2017 noch 659 neue Verfahren waren, kam das Gericht im vergangenen Jahr auf 1420 Reisevertragsstreitigkeiten. Darunter fallen jedoch auch Fälle, in denen es um Beschwerden über Hotels ging. Der starke Anstieg kommt einem Sprecher zufolge allerdings vor allem daher, dass mittlerweile viele Betroffene von Flugverspätungen oder -ausfällen ihre Ansprüche über Dienstleister im Internet abwickelten.

Diesen Eindruck bestätigt ein Sprecher des Erdinger Amtsgerichts: "Das sind sicher diese Internetportale, die es einfach machen." Dazu komme in Erding noch, dass mehr Reisende am Münchner Flughafen abgefertigt würden. Somit könnten auch mehr Menschen von Verspätungen und Ausfällen betroffen sein, die dann klagen. Auch ein Sprecher des Memminger Amtsgerichts spricht von einer "merkbaren Zunahme" bei den Klagen bei annullierten oder verspäteten Flügen. Genaue Zahlen gebe es nicht.

Die 2005 in Kraft getretene EU-Fluggastrechteverordnung sieht pauschale Entschädigungen für Kunden vor. Immer mehr Betroffene nutzen für ihre Klagen entsprechende Internetangebote. Dabei zahlt ein Dienstleister dem Kunden etwas weniger als den von der Klage zu erwartenden Betrag, was für diesen einfacher ist, als selbst zu klagen. Anschließend klagt er stellvertretend für den Betroffenen und holt sich so das Geld zurück. (dpa/AZ)

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