Richter zerpflückt Anklage im Goldfinger-Prozess zum zweiten Mal
Plus Die Augsburger Staatsanwaltschaft steht in dem Megaverfahren nun mit dem Rücken zur Wand. Wie es im Goldfinger-Prozess nun weitergehen könnte.
Die beiden Staatsanwälte schauen angestrengt in ihre Laptops und verziehen keine Miene. Wenn sie eine verziehen würden, wäre es eine wenig begeisterte. Richter Johannes Ballis zerpflückt in einem ausführlichen Beschluss die Anklage im Goldfinger-Prozess in ihre Einzelteile. Die seit fast einem Jahr laufende Beweisaufnahme habe die Anklage in weiten Teilen „grundlegend erschüttert“, sagt Ballis. Der Begriff fällt gleich mehrfach. Was bedeutet das nun für das Megaverfahren um angeblich milliardenschwere Steuerhinterziehung?
Richter heben Haftbefehle gegen beide Angeklagten im Goldfinger-Prozess auf
Anlass der ausführlichen Attacke auf die Anklage ist die Entscheidung über einen immer noch bestehenden Haftbefehl gegen die angeklagten Münchner Anwälte und Steuerberater Martin H. und Diethard G., der bisher außer Vollzug gesetzt war. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat diesen Haftbefehl nun endgültig aufgehoben. Die Begründung nehmen die Richter zum Anlass für einen Rundumschlag. In acht von neun angeklagten Tatkomplexen sehen sie keinen dringenden Tatverdacht mehr. Lediglich im Fall einer Goldhandelsfirma gebe es – vorbehaltlich weiterer Aufklärung – theoretisch noch Zweifel.
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