Opposition will gegen Volksbefragungen in Bayern klagen
Die Opposition war in den vergangenen Jahren dreimal gegen die Staatsregierung erfolgreich. Nun zeichnet sich der nächste Prozess ab: gegen die Einführung von Volksbefragungen.
SPD und Grüne wollen gegen das geplante Gesetz zur Einführung von Volksbefragungen in Bayern Verfassungsklage einlegen, wenn die Staatsregierung ihre Pläne nicht ändert. Fraglich ist allerdings, ob es eine gemeinsame Klage geben wird. Auch die Freien Wähler halten mittlerweile einen Gerichtsprozess für "überlegenswert".
Die Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form den Landtag schwächen würde, weil Volksbefragungen nach dem CSU-Modell ausschließlich von Staatsregierung und Landtag gemeinsam initiiert werden können, weder vom Parlament allein noch von den Bürgern. "Sollte der Gesetzentwurf so beschlossen werden, werden wir Verfassungsklage einreichen", sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Dienstag in München.
Die Grünen argumentieren darüber hinaus, dass eine grundlegende Änderung der demokratischen Architektur nicht mit einfachem Gesetz beschlossen werden dürfte, sondern nur auf dem Wege der Verfassungsänderung. Fraktionschefin Margarete Bause sagte: "Wenn der Gesetzentwurf so bleibt wie bisher, ist eine Klage gar nicht zu vermeiden." Die Minderheitenrechte seien nicht gewährleistet.
Seehofer will eine Ergänzung zum Volksentscheid schaffen
Allerdings liegen auch SPD und Grüne nicht hundertprozentig auf einer Linie. Die SPD hatte einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht, der im Gegensatz zum CSU-Plan vorsieht, dass auch die Opposition Volksbefragungen starten kann. Aber auch die SPD hält ein einfaches Landesgesetz für ausreichend. Deswegen haben die Grünen auch beim SPD-Entwurf verfassungsrechtliche Zweifel, wie Bause sagte.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will mit dem Gesetz eine Ergänzung zum Volksentscheid schaffen. Denn landesweite Volksentscheide sind nur über Gesetze möglich, nicht über große Verkehrsprojekte und andere politische Vorhaben. Bayern soll somit das erste Bundesland werden, in dem - wenn auch rechtlich unverbindliche - Volksbefragungen zu solchen Themen möglich werden. Die CSU sieht anders als SPD und Grüne keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst verabschiedet. Auf Drängen der Opposition solle es vorher am 16. Oktober noch eine Expertenanhörung dazu geben, sagte Bause.
Opposition gewann drei Klagen gegen Staatsregierung
Die Freien Wähler als dritte Oppositionsfraktion sind ebenfalls nicht einverstanden: "Uns stört ganz besonders die Tatsache, dass das Volk als Träger der Staatsgewalt nicht in der Lage sein soll, eine solche Volksbefragung zu initiieren", sagte Generalsekretär Michael Piazolo. "Dazu kommt, dass die CSU dieses wichtige Instrument unverbindlich halten und auch nicht in die Verfassung schreiben will." Piazolo appellierte an die CSU, freiwillig auf das Gesetz zu verzichten, so dass "eine Klage erst gar nicht notwendig" wäre.
Die Opposition hat seit dem Amtsantritt Seehofers bereits drei Klagen gegen die Staatsregierung vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gewonnen. Bei diesen drei Prozessen ging es aber jeweils nicht um ein Gesetz, sondern die Pflicht der Staatsregierung, parlamentarische Anfragen der Opposition korrekt zu beantworten: zu CSU-parteipolitisch motivierten Meinungsumfragen der Staatskanzlei, zur Tätigkeit von V-Leuten und zur Verwandtenaffäre. dpa/lby
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