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Urteil
25.06.2018

Schaffner wegen Kindesmissbrauchs zu Haft verurteilt

Das Amtsgericht Freiburg hat den Zugbegleiter, der mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben soll, zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiiv)

Das Amtsgericht Freiburg hat nun das Urteil gegen den Zugbegleiter gesprochen, der mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht hat. Der Schaffner gestand.

Ein Zugbegleiter ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von sechs Kindern und Jugendlichen zu einer Gesamtstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und seinen minderjährigen Opfern damit eine Aussage vor Gericht erspart, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Freiburg am Montag sagte. Dem Angeklagten waren mehr als 220 Taten zwischen Juni 2013 und Oktober 2017 zur Last gelegt worden. Teile des Prozesses und die Plädoyers waren nicht öffentlich.

Der Zugbegleiter lockte die Jugendliche mit Geld

Um an seine zwischen zwölf und 17 Jahre alten Opfer heranzukommen, hatte der 48-Jährige sie während seiner Arbeit als Schaffner in Regionalzügen angesprochen und zu sich nach Hause eingeladen. Dort vergewaltigte und missbrauchte er sie. Alle Taten geschahen in seiner Wohnung in einer Stadt im Südwesten Baden-Württembergs. Zum Teil hatte er den Jungen dafür zwischen 10 und 90 Euro gegeben. Außerdem ließ der Mann sich demnach Schulden, die sie zwischenzeitlich bei ihm gemacht hatten, mit Sex bezahlen.

Schaffner war bereits wegen Sexualdelikt vorbestraft

Der Mann war einschlägig vorbestraft. Wegen ähnlicher Sexualstraftaten wurde er 2016 bereits zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das nun verhängte Strafmaß setzte sich daher aus zwei separaten Freiheitsstrafen zusammen: Zum einen für die vor der Verurteilung zur Bewährungsstrafe begangenen Taten und zum anderen für die danach begangenen. Mit dem Strafmaß folgten die Richter im Wesentlichen dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe gefordert, ohne diese genau zu beziffern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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