Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Schläger von Amberg entschuldigen sich

Justiz
24.04.2019

Schläger von Amberg entschuldigen sich

Vor dem Amberger Amtsgericht hat am Dienstag der Prozess gegen die jungen Männer begonnen, die wahllos Menschen attackiert hatten.
Foto: Armin Weigel, dpa

Prügelnd und pöbelnd zogen vier junge Männer durch die Stadt und verletzten 15 Menschen. Der Prozess gegen die Flüchtlinge beginnt mit einem Deal. Welche Strafen die Angreifer erwarten und warum sie damals austickten

Im Prozess um die Prügelattacke von vier Flüchtlingen auf Passanten in Amberg haben sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Strafmaße geeinigt. Im Gegenzug sollten die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Die vier jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren ließen ihre Anwälte daraufhin am Dienstag vor dem Amtsgericht Amberg Erklärungen verlesen, in denen sie die Taten jeweils zugaben und bedauerten. Die Strafen sollen bei zwei Angeklagten im Bereich von mehreren Monaten liegen, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Für einen Angeklagten geht es um eine Strafe von einem bis eineinhalb Jahren. Dem Vierten droht eine Strafe von mindestens zwei Jahren oder mehr – letztere könnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Prozess ist damit aber nicht beendet, es wird weiterverhandelt.

Ende Dezember hatte das Quartett der Anklage nach in der oberpfälzischen Stadt wahllos 21 Menschen angegriffen, von denen 15 verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft legt den aus Afghanistan und dem Iran stammenden Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last, drei von ihnen auch Beleidigung. Sie sind seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Übergriffe hatten eine Debatte über konsequentere Abschiebungen von ausländischen Straftätern ausgelöst. Die vier Angeklagten gaben am Dienstag an, vor ihrem gewalttätigen Streifzug durch die Innenstadt reichlich Wodka, Bier und Whiskey getrunken zu haben. Mehrere Polizisten schilderten als Zeugen zum Prozessauftakt einen dramatischen und unübersichtlichen Einsatz an jenem Abend. Mehrere Streifenwagen waren demnach unterwegs, um die Angreifer zu fassen. Dabei seien ihnen blutende Menschen begegnet, die Opfer des Quartetts geworden waren. Als die Verdächtigen gestellt wurden, hätten sie einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht, die Beamten beleidigt und sich heftig gegen ihre Festnahme gewehrt. Zwei der Angeklagten sagten im Gerichtssaal den Polizisten persönlich, dass ihnen ihr Verhalten leidtue.

Ein konkretes Motiv für die Übergriffe kristallisierte sich nicht heraus. Einer der Angeklagten sagte, er habe sich von einem Passanten böse angeschaut gefühlt. Oberstaatsanwalt Joachim Diesch hatte bei Abschluss der Ermittlungen gesagt, dass wohl eine Kombination aus Langeweile, Alkohol und Gruppendynamik Grund für die Taten sei. Das Geschehen sei unabhängig von der Herkunft der vier Angeschuldigten zu betrachten. Im Gerichtssaal sprach auch der psychiatrische Gutachter von alkoholbedingter und gruppendynamischer Enthemmung. Der Prozessauftakt war von einem großen Medieninteresse begleitet. Etwa ein Dutzend Zuhörer verfolgte das Geschehen. Es sind zunächst 25 Verhandlungstage angesetzt. Angesichts des zu Beginn getroffenen Deals könnte der Prozess schneller zu Ende gehen. Ute Wessels, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.