Schöffe mit Kommissar befreundet: Platzt der Prozess um tödliche Gewalttat am Kö?
Plus Ein Laienrichter teilt am vierten Verhandlungstag mit, dass er einen Zeugen gut kennt. Die Verteidiger haben Fragen und behalten sich einen Befangenheitsantrag vor.
Der Prozess um die tödliche Gewalttat vom Augsburger Königsplatz ist am Dienstagvormittag ins Stocken geraten. Ein Schöffe der Jugendkammer hat darauf hingewiesen, dass er mit einem Kriminalhauptkommissar, der am Nachmittag als Zeuge aussagen soll, befreundet ist. Nun stellt sich die Frage, ob der Mann möglicherweise befangen ist. Es könnte sogar passieren, dass der Prozess platzt, denn ein Ersatzschöffe ist nicht im Einsatz.
Die Verteidiger der drei angeklagten jungen Männer haben sehr überrascht auf die Mitteilung des Gerichts reagiert. Sie fragen sich, warum diese Tatsache erst zum jetzigen Zeitpunkt bekannt wird. Nach einer Prozesspause haben die Rechtsanwälte gemeinsam einen ziemlich langen Katalog von Fragen an das Gericht und den Schöffen vorgelegt. Sie wollen unter anderem wissen, seit wann diese Freundschaft besteht, wie intensiv sie ist, wie oft sich die befreundeten Paare treffen. Besonders interessiert die Verteidiger, ob über die tödliche Gewalttat am Königsplatz im privaten Kreis gesprochen wurde. Und wie die ungewöhnliche Situation zustande kommen konnte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
es ist wieder einmal eine tolle Leistung der Justiz in Augsburg ! aber genau genommen hätte der ach so freundlich Herr Hauptkommisar seinen Freund sagen müssen das er den Vorsitzenden Richter vor beginn der Verhandlung darauf hinweisen muss das er befangen sein könnte !!! (edit/mod/NUB 7.2)
Denksportaufgabe:
>> Besonders interessiert die Verteidiger, ob über die tödliche Gewalttat am Königsplatz im privaten Kreis gesprochen wurde. Und wie die ungewöhnliche Situation zustande kommen konnte. <<
Wie sollte der Schöffe seine Befangenheit erkennen, wenn der befreundete Polizist sein dienstliches Wissen nicht mit seinem Freund geteilt hat? Wenn er sich also genau richtig verhalten hat!
Diese Behauptung der Strafverteidiger hat etwas von mittelalterlichen Hexenprozessen, bei denen kein Ausweg bleibt, wenn man erst mal leichtfertig die Fragestellung akzeptiert.
Woraus schließen Sie, dass der Polizist sein Wissen nicht mit dem Schöffen geteilt hat? Das ist ja gerade die maßgebliche Frage, die seitens der Verteidigung gestellt wurde.
>> Woraus schließen Sie, dass der Polizist sein Wissen nicht mit dem Schöffen geteilt hat? <<
Menschen die in einer Arbeit nachgehen kennen üblicherweise eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich den Details dienstlicher Angelegenheiten.
Sie nicht?
>> Die Anwälte der drei Angeklagten haben den Verdacht, dass im Rahmen der Freundschaft zwischen dem Schöffenrichter und dem Kommissar zwangsläufig über die Aufsehen erregende Tat und die Ermittlungen gesprochen wurde. <<
Vorverurteilung und Jurist - passt da die Einstellung?
"Menschen die in einer Arbeit nachgehen kennen üblicherweise eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich den Details dienstlicher Angelegenheiten."
Das ist der springende Punkt! "Üblicherweise" kennen die Geheimnisträger die Verschwiegenheitspflicht und "üblicherweise" halten sie sich (hoffentlich) auch daran. Wie gesagt, ob das im vorliegenden konkreten Fall auch so war, ist die berechtigte Frage der Verteidigung. Ich verstehe des Weiteren nicht, weshalb Ihnen das Verhalten der Verteidigung ein Dorn im Auge ist. Die hat am wenigsten mit der gegebenen Konstellation zu tun und hat diese auch nicht zu verantworten. Die Verteidigung erfüllt vorbildlich die ihr obliegende Aufgabe im Strafverfahren. So läuft nun mal ein rechtsstaatliches Strafgerichtsverfahren.