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Schreiber-Prozess
20.12.2012

Schreiber und Pfahls: Eine Männerfeindschaft

Sie haben sich nichts mehr zu sagen: der frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber (links) und der ehemalige Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Ludwig-Holger Pfahls, am Mittwoch im Augsburger Strafjustizzentrum.
Foto: Ulrich Wagner

Lobbyist Karlheinz Schreiber und Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls waren gute Kumpel. Nun versucht jeder für sich, seinen Kopf aus der Schlinge der Justiz zu ziehen.

Einst waren sie Spezln und Partner in illegalen Machenschaften. Karlheinz Schreiber, der listige Rüstungslobbyist aus Kaufering, und Ludwig-Holger Pfahls, der einflussreiche Rüstungsstaatssekretär. Heute sind sie Feinde. Das liegt daran, dass Pfahls im Verfahren gegen Schreiber der Hauptbelastungszeuge ist. Er hatte 2005 gestanden, Schmiergeld vom Lobbyisten angenommen zu haben.

Schreibers Verteidiger tun nun alles, um Pfahls auch im Revisionsprozess als glaubwürdigen Zeugen zu vernichten. Diese Strategie haben sie gestern mit harten Bandagen fortgesetzt. Anwalt Frank Eckstein nannte Pfahls „skrupellos“ und „egoistisch“, sein Verhalten „hoch kriminell“. Er bezog sich auf die Tatsache, dass der frühere Staatssekretär in Augsburg bereits zweimal zu Haftstrafen verurteilt worden ist. Einmal, 2005, wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung. Das zweite Mal, 2011, wegen betrügerischen Bankrotts. Alle Taten seien „auf Täuschung angelegt“ gewesen, sagte Eckstein. Darunter sei auch eine falsche Versicherung an Eides statt gewesen. All dies nähre starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Pfahls und an der Glaubhaftigkeit seiner Angaben.

Ex-Staatssekretär stellt Deal beim Urteil 2005 infrage

Wenn man so will lieferte Pfahls den Schreiber-Anwälten gestern neue Munition. Er überraschte mit der Aussage, sein mildes Urteil im Jahr 2005 sei nur dadurch zustande gekommen, dass er sich verpflichtet habe, den Behauptungen des Gerichts nicht zu widersprechen. Konkret nannte Pfahls zwei Punkte: die Annahme eines Treuhandverhältnisses zwischen ihm und Schreiber. Und den Zeitpunkt der letzten „korrumptiven Handlungen“ im Jahr 1995. Nur unter diesen Bedingungen habe ihm die 10. Strafkammer in einem sogenannten Deal eine milde Strafe in Aussicht gestellt. „Ich habe mich lange gewehrt und erst nach heftigem Zureden meines damaligen Anwalts zugestimmt.“ Heute bereue er das: „Dieser verdammte Deal verfolgt mich mein Leben lang.“

Ex-Richter: „Geschwätz eines unverbesserlichen Straftäters“

Hat das Gericht damals die milde Strafe an die Bedingung geknüpft, dass Pfahls wider besseres Wissen aussagt? Der damalige Vorsitzende der 10. Strafkammer, der inzwischen pensionierte Richter Maximilian Hofmeister, reagierte empört auf die Andeutungen: „An sich ist es eine Zeitverschwendung, sich mit derart substanzlosem Geschwätz eines unverbesserlichen Straftäters auseinanderzusetzen.“ Zur Sache sagte Hofmeister, seine Kammer habe das Pfahls-Geständnis durch etliche Zeugen und Urkunden überprüft. Das Treuhandverhältnis sei eine Rechtsfrage, die niemals Teil eines Deals sein könne. Zudem habe er mit seinen Kollegen höchstmögliche Transparenz im Pfahls-Prozess hergestellt.

Hintergrund der überraschenden Aussage Pfahls’ könnte sein, dass er neulich einen Prozess am Finanzgericht verloren hat. Es ging um die Frage von Nachzahlungen an den Fiskus. Das Gericht hat als Basis für seine Berechnung die 3,8 Millionen Mark hergenommen, die Schreiber für Pfahls auf einem Schweizer Rubrikkonto gebunkert hatte. In bar geflossen sind aber nur 873 000 Mark. Pfahls möchte nur für diese Summe nachzahlen. Das wäre ein nachvollziehbarer Grund, warum er sich erst jetzt von der damaligen Urteilsabsprache distanziert.

Die Richter prüfen im Revisionsprozess, ob die Bestechung Pfahls’ durch Schreiber tatsächlich verjährt ist, wie es die Richter im ersten Schreiber-Prozess angenommen hatten. Schreiber war wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden, nicht aber wegen Bestechung. Die Richter hatten argumentiert, dass eine Bestechung dann endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Der Bundesgerichtshof hatte aber in seiner Revisionsbegründung geschrieben, entscheidend für die Verjährung der Bestechung sei, wann das letzte Geld geflossen ist.

Der Angeklagte Schreiber schüttelte während der Zeugenaussage seines früheren Kumpels oft den Kopf. So zum Beispiel, als Pfahls beschrieb, wie er Schluss mit den Schmiergeldzahlungen machen wollte und Schreiber grob geworden sei. Nachhaltig im Gedächtnis ist Pfahls auch die Geschichte Schreibers geblieben, wie der als Zwölfjähriger ein Feuerwehrauto hergeben sollte und es stattdessen kaputtgetrampelt habe. „Der Mann, der kann über Leichen gehen, der kann dich kaputtmachen“, habe er sich gedacht.

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