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München
03.12.2017

Schüsse auf Polizistin: Schütze bei der Tat nicht schuldfähig

Am 23. Juni wurde eine Polizistin von einem Mann in den Kopf geschossen.
Foto: Christof Stache, afp

Im Juni hatte ein offenbar geistig verwirrter Mann einer Polizistin in Unterföhring in den Kopf geschossen. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für zur Tatzeit nicht schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der im Sommer eine Polizistin im S-Bahnhof Unterföhring bei München lebensgefährlich verletzt hat, für zur Tatzeit nicht schuldfähig. Die Anklagebehörde werte die Tat als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I mit. Unter Berücksichtigung der fehlenden Schuldfähigkeit könne voraussichtlich aber keine Anklage, sondern nur eine Antragsschrift verfasst werden.

Mann schoss Polizistin in Unterföhring in den Kopf

Am 13. Juni hatte der offenbar geistig verwirrte Mann einem Polizisten bei einer Rangelei am Bahnhof von Unterföhring die Pistole entrissen und der damals 26 Jahre alten Beamtin in den Kopf geschossen. Auch zwei Passanten wurden getroffen. 

Der Gesundheitszustand der schwer verletzten Frau sei unverändert, hieß es nun. Sie war vor etwa drei Monaten in eine Spezialklinik nach Sachsen verlegt worden. Ihr stehe noch ein langer Weg der Rehabilitation bevor, auf dem wir sie intensiv begleiten werden, hatten die Eltern und der Lebensgefährte der Frau in einem Brief geschrieben, den die Münchner Polizei veröffentlichte. dpa/lby

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