Schüsse in Kneipe: Angeklagter verweist auf Erinnerungslücke
Ein Mann betritt eine Kneipe, eröffnet unvermittelt das Feuer. Zwei Menschen sterben. Im Prozess gibt der mutmaßliche Schütze an, sich nicht erinnern zu können.
Im Prozess um tödliche Schüsse auf Gäste einer Kneipe in Traunreut (Landkreis Traunstein) hat der Angeklagte Gedächtnislücken geltend gemacht. Zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Traunstein erläuterte der Verteidiger des Mannes, sein Mandant könne sich nicht an die Zeit der Tat erinnern. Der mutmaßliche Schütze muss sich wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes verantworten.
Zwei Männer starben, zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt
Laut Anklage hatte der 63-jährige Mann am Abend des 16. September 2017 mit einem Gewehr das "Hex-Hex" betreten und gefeuert. Danach schlug er mit der Waffe auf die Opfer ein. Zwei 31 Jahre alte Männer starben. Die damals 50 Jahre alte Wirtin und deren Bekannte (damals 28) wurden schwer verletzt. Der Hintergrund ist völlig unklar.
Zuvor hatte der Mann laut Staatsanwaltschaft mit der Wirtin und deren Freundin sowie einem Gast getrunken und gegessen. Dazu brachte er demnach sogar eine Brotzeit von zuhause mit: Brot, Speck, Wurst und eine Flache selbstgebrannten Schnaps.
Vor der Tat bereitete der mutmaßliche Schütze einen Angelausflug vor
Der Angeklagte ist in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung untergebracht. Der Vorwurf der Anklage stützt sich auf Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen. Zudem wurde in der Wohnung des Angeklagten das Gewehr samt Munition sichergestellt.
Der Mann hatte die Waffe illegal besessen. Im Prozess gab er an, er habe sie Wochen vor der Tat an einem Fischplatz gefunden, sie mit nach Hause genommen und geputzt, weil sie ihn interessiert habe. "Von meiner Kindheit an hatte ich Umgang mit Waffen", sagte der Mann. Er kam nach eigener Aussage 1996 aus Kasachstan nach Traunreut und arbeitete teils als Lastwagenfahrer sowie am Bau. In Kasachstan sei er jagen gegangen, in Deutschland nur angeln. Auch am Tattag habe er einen Ausflug zum Fischen vorbereitet. (dpa)
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