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Schule und Corona
22.06.2021

Die Maskenpflicht an Bayerns Grundschulen wird gelockert

Bisher mussten Grundschüler auch am Sitzplatz eine Maske tragen. Dort dürfen sie den Mundschutz ab Mittwoch abnehmen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Von Mittwoch an dürfen Grundschüler in Bayern ihren Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz abnehmen, wenn die Inzidenz vor Ort unter 50 liegt.

Die Maskenpflicht an Bayerns Grundschulen wird deutlich gelockert. Von diesem Mittwoch an dürfen die Schüler ihre Masken abnehmen, sobald sie an ihrem Platz sitzen. Auch Lehrer müssen während des Unterrichts im Klassenzimmer keine Maske mehr tragen. Das hat die Staatsregierung am Dienstag beschlossen.

In anderen Schularten gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz weiterhin

Die Regelung gilt für alle Städte und Landkreise mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 und damit aktuell für den gesamten Freistaat. Alle anderen Corona-Regeln an den Schulen gelten fort.

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Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte nach der Sitzung des Kabinetts zudem klar, dass die Maskenpflicht unter freiem Himmel in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen aufgehoben ist. Dies wurde zwar schon vergangene Woche beschlossen, wird aber in die neue Infektionsschutzverordnung jetzt noch einmal explizit aufgenommen.

Weitere Lockerungen für Sport- und Kulturveranstaltungen

Eine kleine Erleichterung gibt es zudem für Sport- und Kulturveranstaltungen. Zwar bleibt die Zuschauerzahl unter freiem Himmel auf maximal 500 begrenzt. Allerdings dürfen, um Sportvereinen entgegenzukommen, jetzt auch bis zu 100 Stehplätze vergeben werden, wenn die Abstände eingehalten werden können.

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