Polizei soll mehr Befugnisse zur Terrorabwehr bekommen
Die Polizei soll durch eine Änderung des Polizeirechts mehr Befugnisse in der Terrorbekämpfung bekommen. Sie soll etwa DNA-Spuren zur Gefahrenabwehr sichern und auswerten dürfen.
Im Kampf gegen Terrorismus und Internetkriminalität soll Bayerns Polizei mehr Befugnisse bekommen. Die Staatsregierung hat dafür am Dienstag ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Demnach sollen Beamte künftig DNA-Spuren nicht nur zur Aufklärung eines Verbrechens nutzen dürfen, sondern auch zur Gefahrenabwehr.
CSU-Innenminister Joachim Herrmann erklärte mit einem Beispiel, wann das eine Rolle spielen könnte: Wenn Polizisten etwa die Werkstatt eines Bombenbauers finden, können die Beamten DNA-Proben auswerten, um Haar- und Hautfarbe sowie Ethnie des möglichen Bombenbauers herauszufinden. Die jetzige Gesetzeslage erlaube eine solche Auswertung der gefundenen Spuren nicht.
Herrmann: Polizisten sollen häufiger Bodycams tragen
Zudem sollen sogenannte Bodycams in Zukunft häufiger zum Einsatz kommen. Polizisten nutzen die Kameras an ihrer Uniform, um Einsätze aufzuzeichnen. „Wir wollen Bodycams immer dann erlauben, wenn dies zum Schutz von potenziellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist“, sagte Herrmann. Bisher werden die Kameras nur im öffentlichen Raum eingesetzt. Mit der neuen Regelung dürfen Polizisten auch in privaten Wohnungen filmen – etwa, wenn sie gegen häusliche Gewalt vorgehen. Auch Drohneneinsätze werden durch das neue Gesetz klarer geregelt und ausgeweitet. Sechs Multicopter, also Drohnen mit mehreren Rotoren, testet die Polizei derzeit. Sie helfen den Beamten, Handysignale zu orten oder Tatverdächtige zu finden.
Mit der Änderung des Gesetzes soll die Polizei auch bei ihrer Arbeit im Internet gestärkt werden. Unabhängig von einem Strafverfahren könnten Beamte dann virtuelle Geldbeträge einfrieren und den Besitzer ermitteln – etwa bei der im Internet florierenden Währung „Bitcoin“. Bisher fehlt den Beamten dazu die rechtliche Handhabe. Außerdem sollen Verursacher von Polizeieinsätzen künftig für deren Kosten aufkommen. Hermann zufolge könne etwa ein Hooligan, der im Pulk einen Einsatz ausgelöst hat, selbst aber keine Straftat begangen hat, bislang nicht für die Kosten herangezogen werden.
Bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt, muss der Landtag zustimmen. Vor der Sommerpause im kommenden Jahr könnte es so weit sein.
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