Sie haben vergeblich gekämpft: Die Sudbury-Schule bleibt geschlossen
Die Sudbury-Schule in Ludenhausen im Kreis Landsberg erhält keine Genehmigung zum Schulbetrieb. Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Entscheidung.
Die private Sudbury-Schule am Ammersee bleibt geschlossen. Das Haus in Ludenhausen (Kreis Landsberg) erhält keine Genehmigung für den Schulbetrieb mehr, wie das Verwaltungsgericht München am Dienstag bekannt gegeben hat.
Die Regierung von Oberbayern hatte die Schule 2016 nach zwei Jahren Testbetrieb geschlossen, weil sie keinen Nachweis sah, dass die 45 Schüler dort die bayerischen Lernziele erreichen. Die Schule verfolgt ein eigenes Lernkonzept nach US-amerikanischem Vorbild: Schüler aller Altersklassen lernen dort gemeinsam und bestimmen selbst, welches Wissen sie sich aneignen wollen. Ihre Meinung zählt genauso viel wie die der sogenannten Lernbegleiter, die die Kinder anstelle eines Lehrers unterstützen.
Einige ehemalige Schüler gehen nun auf Montessori-Schulen
Die Vertreter der Einrichtung am Ammersee klagten gegen die Schließung und weigerten sich zum Teil, ihre Kinder auf staatliche Schulen zu schicken, obwohl im Freistaat Schulpflicht herrscht. Inzwischen besucht der Großteil von ihnen Montessori-Schulen. Gegenüber unserer Zeitung hatten einige der Schüler zwischen fünf und 18 Jahren immer wieder erzählt, dass sie auf staatlichen Schulen Lernschwierigkeiten und psychische Probleme hatten. Erst in der Sudbury-Schule habe sich das geändert.
Monika Diop-Wernz, Mutter und Sudbury-Klägerin, erfuhr am Dienstag erst durch unsere Zeitung davon, dass ihre Traumschule endgültig geschlossen bleibt. Am Telefon rang sie um Worte, fand keine. „Wir brauchen erst einmal Raum“, sagte sie nur. In den vergangenen Monaten hatten die Schüler mehrmals vor dem Kultusministerium in München demonstriert. Prominente wie der Kabarettist Max Uthoff hatten sich für die Wiedereröffnung stark gemacht. Die Eltern wollten sich am Dienstag nicht mehr dazu äußern, wie sie jetzt weiter vorgehen. Einen Monat lang haben sie Zeit, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Verwaltungsgericht: Keine ausreichenden Mittel, um Lehrziele zu erreichen
Zwar erkennt das Münchner Verwaltungsgericht in einer Mitteilung „die Besonderheiten des auf selbstbestimmter Bildung beruhenden pädagogischen Konzepts der Sudbury-Schule“ an. Doch deren Konzept sehe keine ausreichenden Mittel vor, „um sicherzustellen, dass die Schüler der 4. Jahrgangsstufe die Lehrziele der öffentlichen Grundschulen erreichen“. Die Schule habe sich nicht verpflichtet, Lernzielkontrollen durchzuführen – für das Gericht ein entscheidendes Mittel um zu zeigen, dass die Kinder so gut lernen wie an staatlichen Schulen.
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