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Flughafen München
28.08.2019

So kam es zum Mega-Chaos am Münchner Flughafen

Zahlreiche Menschen standen am Dienstag wegen eines verdächtigen Fluggastes vor dem verschlossenen Eingang zum Terminal 2 am Münchner Flughafen im Außenbereich.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Ein Reisender hat den Flughafen München am Dienstag über Stunden lahmgelegt. Etwa 25.000 Menschen waren von 200 annullierten Flügen betroffen.

Ein Spanier hat am Dienstag völliges Chaos am Flughafen München ausgelöst. Er war beim Umsteigen unkontrolliert in einen Sicherheitsbereich gelangt, daraufhin räumte die Polizei am Dienstagmorgen das Terminal 2 und die Bereiche B und C des Terminals 1.

Der Mann ist nach Angaben der Bundespolizei zwischen 20 und 25 Jahre alt und war aus der thailändischen Hauptstadt Bangkok nach München gekommen, um nach Madrid weiterzureisen. Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen. Daraufhin leitete die Bundespolizei "gefahrenabwehrende Maßnahmen" gemäß EU-Gesetzesvorgaben ein. Die Beamten machten den Mann ausfindig und befragten ihn. Er habe keine böse Absicht gehegt, sagte eine Sprecherin. Von Seiten der Bundespolizei drohten keine Konsequenzen.

25.000 Menschen von Chaos am Münchner Flughafen betroffen

Die Auswirkungen, die durch seinen Fehler entstanden sind, betrafen allerdings eine große Menge Menschen. Allein bei der Lufthansa wurden mehr als 140 Flüge gestrichen, in denen rund 14.000 Reisende sitzen sollten. Insgesamt waren am Dienstag etwa 25.000 Menschen von den annullierten Flügen betroffen. Aus diesem Grund wollen der Flughafen und die Lufthansa prüfen, ob sie Ansprüche gegen den Mann geltend machen können und wollen.

Rund 1000 Fluggäste der Lufthansa sollten über Nacht in Hotels einquartiert werden und konnten erst am Mittwoch fliegen, wie ein Sprecher von Deutschlands zweitgrößtem Airport sagte. Am Mittwoch konnte der Betrieb wieder normal starten.

Von Normalität war den ganzen Dienstag lang am Münchner Flughafen wenig zu spüren. Erst fast vier Stunden nach dem Vorfall konnte die Passagierabfertigung wieder aufgenommen werden. Neben den abgesagten Starts und Landungen kam es außerdem zu erheblichen Verspätungen, wie der Flughafen mitteilte. "Passagiere müssen über den ganzen Tag mit Beeinträchtigungen im Luftverkehr rechnen."

Chaos am Flughafen München - Passagiere mussten doppelt kontrolliert werden

Gegen 11.15 Uhr starteten die Flughafenmitarbeiter am Dienstag wieder mit der Abfertigung von Passagieren. Bis 12.45 Uhr konnten neu eintreffende Fluggäste das Terminal 2 nicht betreten, um zu verhindern, dass das Gebäude überfüllt wird, wie der Flughafen erklärte.

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Alle Menschen aus den betroffenen Terminalteilen hätten noch einmal kontrolliert werden müssen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Der Flughafen verteilte Wasser in den betroffenen Gebäudeteilen und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen und via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.

Ein Beispiel dafür ist das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018. Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.

Foto: Matthias Balk, dpa

Der Flughafen verteilte anschließend freiwillig knapp 6000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können. Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Das müssen Sie bei Sicherheitskontrollen am Flughafen beachten

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