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Staatsregierung
17.04.2018

So regelt Bayern den Abschuss von Wölfen

Ein Rudel Wölfe (Canis lupus) streift in einem Wildpark durch ein Gehege.
Foto: Alexander Heinl, dpa

Europaweit genießen die Tiere den höchsten Schutzstatus. In Bayern sollen sie unter gewissen Voraussetzungen künftig abgeschossen werden dürfen.

Wölfe sollen künftig in Bayern trotz internationalem Schutzstatus wieder abgeschossen werde können, wenn sie etwa die Weidetierhaltung dauerhaft gefährden. Dies sieht ein „Aktionsplan Wolf“ vor, den die CSU-Staatsregierung nun erstmals diskutiert hat. Die Neuregelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Notwendig beim Umgang mit Wölfen seien pragmatische Lösungen, fordert Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Denn das Thema gibt weder zu Hysterie noch zu Romantik Anlass.“ Seine Regierung sei sehr am Erhalt von bedrohten Tierarten interessiert. „Der Schutz von Menschen und Weidetieren ist uns aber genauso wichtig“, erklärte der Ministerpräsident.

Umweltminister Huber sieht Artenerhalt als „gegeben“

Daher soll die Größe der Wolfspopulation nach dem Willen der Söder-Regierung künftig „auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt“ werden. Dabei komme es aus seiner Sicht nicht so sehr auf die Anzahl der Wölfe in Bayern, sondern auf deren Gesamtbestand in Mitteleuropa an, erklärte Bayerns Umweltminister Marcel Huber (CSU): Angesichts stabiler Bestände etwa in Tschechien oder im Osten Deutschlands „scheint mir der Artenerhalt in Europa aber gegeben“, sagte der Minister.

In Bayern ist das Problem mit Wölfen noch recht übersichtlich. Laut Umweltministerium gibt es derzeit im Freistaat exakt drei standorttreue Wolfspaare: eines im Grenzgebiet zu Tschechien, eines auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr und eines im Veldensteiner Forst in Oberfranken. Vor allem im Alpenraum müsse zudem mit durchziehenden Wölfen gerechnet werden.

Der Abschuss von Wölfen soll auch künftig nur das letzte Mittel sein – dann, wenn ein standorttreuer Wolf eine dauerhafte Bedrohung etwa für Schafherden ist. Eine überregionale Expertenkommission soll in einem solchen Fall betroffene Landwirte oder Kommunen über mögliche Gegenmaßnahmen beraten. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, ob alle Präventionsmaßnahmen, etwa Zäune oder spezielle Schutzhunde für Tierherden, und in der Folge auch eine sogenannte Vergrämung beziehungsweise eine lebende sogenannte Entnahme nicht machbar seien.

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Willkürlicher Abschuss eines Wolfes bleibt eine Straftat

„Wenn der Wolf sich nicht abschrecken lässt, ist er zu entnehmen.“ Die Freigabe eines möglichen Abschusses läge dann bei der zuständigen Naturschutzbehörde. Eine Erlaubnis, ein Wolf-Problem vor Ort selbst zu lösen, sei der neue Aktionsplan aber absolut nicht, warnte Huber: „Wer einen Wolf einfach abschießt, der begeht nach wie vor eine Straftat.“

Der Wolf genießt in der EU den höchsten Schutzstatus, er darf deshalb ganzjährig nur in Ausnahmefällen und mit einer Sondergenehmigung abgeschossen werden. Mit der bayerischen Regelung werde nicht das EU-Recht eingeschränkt, sagte Huber. Zugleich betonte er aber, dass der Freistaat beim Umgang mit Wölfen an die Grenze dessen gehen werde, was das EU-Recht hergebe. „Wir denken nicht lange darüber nach. Wenn ein verhaltensauffälliger Wolf auftaucht, muss er entnommen, getötet werden.“ Huber kündigte zudem finanzielle Unterstützung für Betroffene an. Neben einem Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen sollen Schäden durch Wölfe weiter komplett ausgeglichen werden.

Während die SPD Söder wegen des Aktionsplans einen Bruch von Naturschutzrecht und „reine Panikmache im Wahlkampf“ vorwarf, forderte Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger ein deutlich konsequenteres Vorgehen gegen Wölfe: Bayern habe „keinen geeigneten Lebensraum“, um diese Tiere unterzubringen. (mit dpa)

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