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  3. Coronavirus: Soforthilfen für Unternehmen: Das müssen Betroffene wissen

Coronavirus
18.03.2020

Soforthilfen für Unternehmen: Das müssen Betroffene wissen

Am Dienstag ist das bayerische Kabinett zur Corona-Krisen-Sitzung zusammengekommen.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Seit Dienstag ist das öffentliche Leben in Bayern weitgehend eingeschränkt. Nun hat das Kabinett genauer definiert, wie Unternehmen an Soforthilfen kommen.

Schon am Montagvormittag hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder weitgehende Maßnahmen angekündigt, die der Freistaat wegen der Corona-Pandemie trifft. Nun hat sich das bayerische Kabinett noch einmal mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. In der anschließenden Pressekonferenz findet der bayerische Ministerpräsident drastische Worte, mit denen er die Bevölkerung ermahnt: "Jeder muss jetzt seinen Beitrag leisten." Auch wenn er keine Symptome habe, könne er ansteckend sein. "Man kann die Eltern, Großeltern, Bekannte anstecken. Wer möchte denn dafür verantwortlich sein?", fragt Söder. Auch an diesem Dienstag werden die Maßnahmen noch einmal ausgeweitet beziehungsweise präzisiert. Das sind die Ergebnisse der Kabinettssitzung:

Wo können die Soforthilfen des Freistaats beantragt werden und wann wird das Geld ausbezahlt?

Zum einen gibt es nun genauere Bestimmungen zu den Soforthilfen, die Unternehmer beantragen können. Jeder, der unternehmerisch tätig ist und keine Bargeldreserven mehr zur Verfügung hat, kann die Soforthilfen ab Donnerstag beantragen. Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums genau wie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen - etwa von Schwaben und von Oberbayern - wird ab Mittwoch ein zweiseitiges Formular bereitgestellt. Das können sich alle Betroffenen herunterladen, ausfüllen, unterschreiben, abfotografieren oder scannen und dann elektronisch einreichen. Von den zuständigen Wirtschaftsförderstellen soll es dann schon ab Freitag Bargeld geben.

Wer kann die Soforthilfen alles beantragen?

Dazu sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: Jeder der unternehmerisch tätig ist und auf einen finanziellen Engpass zusteuere, könne das Geld beantragen, wenn das Konto leer ist. Das gelte für Freiberufler genauso wie für Ein-Mann-Betriebe oder kleinere Unternehmen. Ministerpräsident Markus Söder ergänzte: "Wenn der Staat Geschäfte schließt, dann muss er auch die Instrumente bieten, dass die Wirtschaft und die Menschen überleben können."

Wie viel Geld können die Betriebe und Selbstständige über die Soforthilfen bekommen?

Die Soforthilfen reichten sich nach der Betriebsgröße. Sie sind wie folgt gestaffelt.

Betriebe bis fünf Mitarbeiter 5000 Euro
Betriebe bis zehn Mitarbeiter 7500 Euro
Betriebe bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro
Betriebe bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro

Muss das Geld zurückbezahlt werden?

Dazu gibt es eine ganz klare Antwort aus dem Wirtschaftsministerium: Nein. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine Liquiditätshilfe. Aber, mahnt Ministerpräsident Markus Söder: "Es wird  Prüfungen geben." Das heißt, keiner, der das Geld nicht wirklich benötigt, kann es bekommen und behalten. Söder ergänzte: "Nirgendwo in Deutschland gibt es momentan eine so schnell und unbürokratische Hife. Es gilt jetzt nicht nur die großen Betriebe zu schützen, sondern auch die kleinen und die Kulturschaffenden, die ja oft von der Hand in den Mund leben."

Gibt es besondere Hilfen für besonders wichtige Unternehmen?

Neben dem Mittelstandsschirm gibt es noch den Bayernfonds. Damit soll ein Schutzschirm für bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft geschaffen werden. Derzeit prüft das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Wirtschaft, welche Unternehmen das sein könnten.

Muss ich trotzdem Steuern zahlen?

Wer in Bayern aufgrund der Coronavirus-Krise in finanzielle Schieflage geraten ist, kann ab sofort fällige Steuerzahlungen zinsfrei stunden. Finanzminister Albert Füracker (CSU) setzte die steuerliche Hilfsmaßnahme im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung in Kraft. "Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde", sagte er. "Dies gilt auch für den Bereich der Steuern."

Wer seine Steuern aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht zahlen kann, kann bis zum Jahresende entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft sowohl die Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch die Umsatzsteuer. Zudem kann auf Antrag auch die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden.

Bei unmittelbarer Betroffenheit werde der Freistaat grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen, heißt es weiter. Auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge solle in dieser Zeit verzichtet werden. Sollten Steuererklärungen wegen der Coronakrise nicht fristgerecht eingereicht werden können, würden die Finanzämter großzügig und möglichst unbürokratisch Fristverlängerungen ermöglichen, sagte Füracker.

Welche Hilfen gibt es vom Bund?

Auch der Bund stellt ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen auf. Kredite und Bürgschaften stellt die KfW-Förderbank zur Verfügung. Um sie zu bekommen, müssen sich die Unternehmen an ihre Hausbank wenden. Es gibt Programme für etablierte Unternehmen und Start-ups. Das Volumen der Maßnahmen soll „nicht begrenzt“ sein, so das Finanzministerium.

Was passiert, wenn mir eine Insolvenz droht, die Hilfskredite aber noch nicht freigegeben sind?

Um diese Situation zu entschärfen, setzt der Staat die dreiwöchige Insolvenzpflicht aus, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Dies gelte bis zum 30. September dieses Jahres.

Wo beantrage ich Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Voraussetzungen gelockert: Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 Prozent erstattet. Auch Leiharbeiter können in Kurzarbeit gehen, berichtet die Bundesarbeitsagentur.

Welche Regelungen trifft die Staatsregierung, um das Gesundheitssystem zu entlasten?

Auf der Pressekonferenz am Dienstagmittag kündigten Söder und Gesundheitsministerin Melanie Huml auch weitreichende Maßnahmen an, um das Gesundheitssystem zu entlasten. So sollen etwa 400 zusätzliche Mitarbeiter aus anderen Behörden abgezogen werden, um im Gesundheitsamt auszuhelfen. Sie sollen zum Beispiel die Kapazitäten an den Telefonhotlines ausbauen. Schon jetzt sind 500 Medizinstudenten im Einsatz, um das ärztliche Personal in Kliniken zu entlasten. "Das können bis zu 5000 werden", sagte Söder am Dienstag.

Zudem ordnet die Staatsregierung an, alle nicht notwendigen Operationen zu verschieben, um so Krankenhausbetten freizuhalten. Auch der Rehabetrieb wird eingeschränkt, damit m Notfall Patienten in Reha-Kliniken unterkommen können. Außerdem soll es eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte. geben. Auch die Testkapazitäten sollen ausgebaut werden. "Es sollen vorrangig alle Menschen mit Symptomen getestet werden", kündigte Huml an.

Bestimmte Betriebe aus der Textilindustrie, die bisher keine Atemschutzmasken hergestellt haben, sollen außerdem ihre Produktion umstellen. Darum kümmert sich das bayerische Wirtschaftsministerium. Es soll auch die Möglichkeiten geben, Beatmungsgeräte und Atemschutzmasken zu beschlagnahmen, falls nötig.

Die Staatsregierung erhöht auch im Rahmen des Mittelstandsschirms den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis vier Millionen Euro auch für größere Mittelständler geöffnet. Nicht zuletzt werden die Förderverfahren beschleunigt. Für alle diese Hilfen müssen sich die Unternehmen an ihre Hausbank wenden.

Gibt es weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben in Bayern?

Zum Teil. So sollen etwa Frisöre und auch andere Dienstleistungsbetriebe, die weiterhin geöffnet haben, darauf achten, dass zwischen den Kunden jeweils ein Abstand von 1,5 Metern herrscht. Außerdem sollen sich nie mehr als zehn Personen gleichzeitig im Wartebereich aufhalten. Ministerpräsident Söder kündigte außerdem an, in Parks - die wegen des schönen Wetters in den vergangenen Tagen sehr voll waren - Hinweisschilder aufstellen zu lassen, um die Menschen zu ermahnen, möglichst zu Hause zu bleiben. Und er sagte. "Wir hören auch immer wieder von Corona-Partys. Die wird die Polizei in Zukunft unterbinden."

In Hotels sind außerdem alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten. Das hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel schon am Montagabend angekündigt. Nur noch Reisende zu nicht touristischen Zwecken sollen dort übernachten dürfen. Söder appelliert zu dem an die Bayern die Osterferien im Freistaat und dann am besten zu Hause zu verbringen. (mit dpa)

Sehen Sie hier die Pressekonferenz im Stream: Live im Stream: Gesundheitsminister Spahn und Ministerpräsident Söder informieren über Lage

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