Sohn bricht Vater die Nase
Ein 16-jähriger Neuburg hat seinem Vater die Nase gebrochen. Deswegen stand er nun vor Gericht.
Er wurde vom Vater geschlagen und brach nach der siebten Klasse die Hauptschule ab. Der Weg für einen 16-jährigen Neuburger war da bereits vorgezeichnet.
Innerhalb von zwei Jahren beging er drei Straftaten - darunter immer wieder Diebstahl und Körperverletzung. Zuletzt wurde der Jugendliche zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Noch bevor er im Juni in die Haftanstalt einrücken musste, schlug der 16-Jährige seinen Vater mit der Faust derart ins Gesicht, dass dieser eine Nasenbeinfraktur, eine Platzwunde an der Nase und Prellungen erlitt.
Am Dienstag saß der junge Mann wieder auf der Anklagebank. Als er vom Vater Geld für Medikamente verlangte, habe dieser ihn und seine Mutter beschimpft, erzählt der junge Mann. "Da hab ich ihm einen Schlag auf die Nase gegeben".
Der Angeklagte sei nach dieser Provokation durchgedreht und habe zugeschlagen, erklärte Staatsanwalt Jochen Metz den Vorfall. Allerdings sei der 16-Jährige einschlägig vorbestraft, da dürfe man nicht mehr ausrasten, so der Anklagevertreter. Er forderte zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis.
Jugendgerichtshelfer Hans Wöhrl sah für den Jugendlichen nur eine Möglichkeit. Er müsse in der JVA seine Wissenslücken schließen und dort den Hauptschulabschluss nachholen, sonst habe der Angeklagte keine Chance auf eine Ausbildung.
Das hat der 16-Jährige bereits in der JVA Laufen-Hebenau in Angriff genommen. Im Dezember möchte er seinen Schulabschluss machen und danach den Quali. "Es läuft gut, den Abschluss schaff' ich locker", sagte der junge Mann dem Richter. "Die Chance musst Du wahrnehmen, denn jemand wie Du schafft das nur in der JVA", kommentierte Reicherl.
Verteidiger Martin Angermayer bat das Gericht um eine moderate Strafe für seinen Mandanten, damit dieser die Möglichkeit habe, in der JVA seine Ziele zu erreichen. In Erwägung der schulischen Absichten des 16-Jährigen verurteilte Richter Gerhard Reicherl den jungen Mann letztlich zu weiteren sechs Monaten Haft, so dass er eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten absitzen muss. Von Alexandra Jost
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