
BGH klärt: Bäckereicafés dürfen ganzen Sonntag Brötchen verkaufen

Ein Bäcker in Bayern pfeift auf die Sonntagsöffnungszeiten. Wettbewerbsschützer klagen vergeblich. Der BGH hat entschieden, was als "zubereitete Speise" gilt.
Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Was Kunden wissen sollten. Wann dürfen die Bayern sonntags in anderen Geschäften einkaufen?
BGH-Urteil: Wie lange darf ein Bäcker an Sonntagen geöffnet haben?
In Bayern dürfen reine Bäckereien ohne Café an Sonntagen drei Stunden öffnen. Andere Bundesländer erlauben laut Wettbewerbszentrale längere Öffnungszeiten. Sechs Stunden sind demnach aber das Maximum.
Anders ist es bei Bäckern, die nicht nur den Verkauf von Backwaren betreiben - sondern darüber hinaus auch Aufenthaltsgelegenheit bieten. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Als "zubereitete Speisen" dürften Brot und Brötchen von früh bis spät abgegeben werden. (Az. I ZR 44/19)
Bei einer Münchner Kette konnte man an zwei Sonntagen 2016 und 2018 vor- und nachmittags Brot und Brötchen bekommen - eigentlich ein klarer Verstoß. Trotzdem haben die Münchner Gerichte die Klage abgewiesen. Denn in den betroffenen Filialen stehen Tische und Stühle. Nach Auffassung der Richter handelt es sich deshalb um ein Mittelding zwischen Café und Laden.
Wettbewerbszentrale sieht Nachteil für Bäckereien ohne Sitzgelegenheit
Ein solcher Mischbetrieb kann sich auf das Gaststättengesetz berufen. Demnach dürfen "zubereitete Speisen" auch zu anderen Zeiten verkauft werden. Ein unbelegtes Brötchen oder ein Laib Brot sind laut Oberlandesgericht (OLG) München "zubereitete Speisen". Es handele sich "um verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden seien".
Das OLG hat die Revision in Karlsruhe zugelassen. Dort erklärten die obersten Zivilrichter, dass sie mit dieser Auffassung des Münchner OLG übereinstimmen bestätigten damit das Urteil. (dpa)
Diese Ladenschlusszeiten gelten in Bayern:
- Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr geschlossen sein.
- Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen.
- Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z. B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z. B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind (siehe §§ 3 ff. Ladenschlussgesetz).
Service: Alle Infos zum Ladenschlussrecht in Bayern finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Unabhängig vom Thema: Warum muss man in Bayern jetzt immer "Brötchen" statt "Semmel" lesen (oder "Jungs" statt "Buben")? Was würde ein Kölner umgekehrt sagen?
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