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  3. Mollath-Prozess: Spannung vor Urteil im Fall Gustl Mollath

Mollath-Prozess
12.08.2014

Spannung vor Urteil im Fall Gustl Mollath

Täter oder Opfer? Heute fällt das Urteil gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg.
Foto: Archivbild Armin Weigel/ dpa

Dass Gustl Mollath am Donnerstag freigesprochen wird, daran besteht kein Zweifel. Über seine wahre Rolle aber ist die Nation gespalten. Ist Mollath Täter oder Intrigen-Opfer?

"Die Beweislage ist schwierig", sagt die Vorsitzende Richterin, Elke Escher, im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath. Akribisch und detailversessen hat das Regensburger Landgericht den Fall des ehemaligen Psychiatrie-Patienten aufgearbeitet. 15 Prozesstage hat die Kammer für den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verhandelt - allein für die Plädoyers 13 Stunden lang. Der 57-Jährige soll seine Ex-Frau geschlagen, getreten, gebissen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und eingesperrt haben. Solche Fälle werden normalerweise innerhalb weniger Stunden abgeurteilt.

Gustl Mollath wird das Gericht als freier Mann verlassen

Gustl Mollath ist das alles aber nicht ausgiebig genug. Der 57-Jährige weiß, dass er das Gericht nach dem Urteil am Donnerstag als freier Mann verlassen wird und nicht wieder in die Psychiatrie muss. Bei einem Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten darf dieser nicht schlechter gestellt werden als beim Ausgangsverfahren. Und in diesem war Mollath 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden.

Mollath will seine Unschuld bewiesen sehen

Der Nürnberger, der wegen damals attestierter Wahnvorstellungen mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, will aber mehr: "Ich will einen Freispruch erster Klasse, also aus bewiesener Unschuld." Er will unbedingt ein angebliches Komplott seiner Ex-Frau aufdecken, die Straftaten erfunden habe, "um mich kostengünstig zu entfernen." 

Dutzende Zeugen wollte er laden, um die Intrige, an der sich seiner Meinung nach Bankmanager, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Psychiater und Staatsanwälte beteiligt haben, zu beweisen. Seitenlange Beweisanregungen liest er vor - zu den Taten in der Anklageschrift verliert er dagegen nur wenige Sätze: "Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen." Oder: "Ich habe nie den Weg des Rechts verlassen." Das Gericht lässt sich nicht darauf ein, das Verfahren noch mehr in die Länge zu ziehen. Der Staatsanwalt bringt es auf den Punkt: "Selbst wenn die Vorwürfe stimmen, ist das kein Grund, so auf seine Frau einzuwirken."

Für das Ziel der vollständigen Rehabilitierung hat Mollath sogar den Bruch mit seinem Verteidiger Gerhard Strate in Kauf genommen. Der renommierte Hamburger Strafverteidiger hatte die Freilassung des Nürnbergers und die Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht - alles unentgeltlich, weil Mollath nach dem "Rosenkrieg" mit seiner Ex-Frau und der Unterbringung nahezu mittellos ist. Das ehemals gute Verhältnis ist zerrüttet, nachdem der Angeklagte der Strategie seiner Verteidiger nicht mehr folgen wollte. Strate will sich aber nicht zu Mollaths Marionette machen lassen. Erst legt er das Wahlmandat nieder, später will er auch das Pflichtmandat abgeben. Das Gericht lässt dies aber nicht zu.

Mollath wird weiterkämpfen - in jedem Fall

Dabei fordert Strate einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Er zeigt detailliert die angebliche Intrige von Mollaths Ex-Frau auf, als diese von ihrem Arbeitgeber wegen Schwarzgeldtransfers in die Schweiz unter Druck gerät.

Ob das Gericht dieser Version folgt oder der Staatsanwaltschaft, die von gewalttätigen Auswüchsen in einem "Rosenkrieg" ausgeht, bleibt bis Donnerstag abzuwarten. Anders als die Richter in den vorherigen Verfahren gegen Gustl Mollath, hatte die Vorsitzende Richterin den Nürnberger zumindest mit langem Atem gewährenlassen. Dass der 57-Jährige nach dem Urteil und dem Freispruch Genugtuung oder gar Freude verspürt, ist jedoch nicht zu erwarten. Er wird weiter gegen die Zwangsunterbringung und psychiatrische Gutachten kämpfen.

André Jahnke, dpa

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