Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Dachau: Staatsanwalt erschossen: Angeklagter hatte keine Waffenerlaubnis

Dachau
11.01.2012

Staatsanwalt erschossen: Angeklagter hatte keine Waffenerlaubnis

In Dachau hat ein Angeklagter im Gerichtssaal einen Staatsanwalt erschossen. Der Täter wurde überwältigt.
10 Bilder
In Dachau hat ein Angeklagter im Gerichtssaal einen Staatsanwalt erschossen. Der Täter wurde überwältigt.
Foto: Andreas Gebert

Der mutmaßliche Mörder des am Mittwoch im Amtsgericht Dachau erschossenen Staatsanwaltes hat sich die Tatwaffe illegal besorgt.

Es handelt sich dabei um eine kleine französische Pistole vom Kaliber 6,35 Millimeter, wie die Ermittlungsbehörden am Abend bei einer Pressekonferenz zu der Tat vom Nachmittag mitteilten.

Der Angeklagte hatte nach der Verurteilung zu einem Jahr auf Bewährung plötzlich die Pistole gezogen und erst auf den Richter gezielt und danach den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Der Anklagevertreter starb trotz einer Notoperation wenig später im Krankenhaus.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken  Heidenreich, sagte, stand der Angeklagte vor Gericht, weil er für seine Angestellten 44.000 Euro an Beiträgen zur Krankenkasse und  Rentenversicherung nicht gezahlt haben soll. Wie die Polizei mitteilte, gab der Mann im Gerichtssaal während der mündlichen Verhandlung mehrere Schüsse ab. Drei davon trafen den aus München  stammenden Staatsanwalt im Oberkörper.

Dachau: Staatsanwalt wurde noch von Notarzt behandelt

Der Anklagevertreter wurde den Angaben zufolge nach den Schüssen  zunächst noch von einem Notarzt behandelt. Er starb dann aber an  seinen Verletzungen. Nicht bestätigen konnte ein Polizeisprecher  zunächst Berichte, wonach der 54-Jährige auch auf den Richter zu  schießen versucht habe. Es sei kein weiterer Mensch verletzt worden. Allerdings hätten Zeugen der Bluttat einen Schock erlitten,  sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

Der Schütze konnte den Polizeiangaben zufolge noch vor Ort  festgenommen werden. Zunächst blieb unklar, woher die Waffe stammte  und wie der Mann sie in den Gerichtssaal schmuggeln konnte. Wie ein  Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, ist der Mann  aber wahrscheinlich vor der Verhandlung nicht kontrolliert worden  und konnte die Waffe deshalb einfach von zu Hause mit in das  Gericht bringen.

Am Gericht in Dachau gibt es keine Durchleuchtung

Der Ministeriumssprecher sagte, im Amtsgericht Dachau gebe es  anders als in großen bayerischen Gerichten keine wie an Flughäfen übliche Durchleuchtung von Menschen, die das Gebäude betreten. In  dem Gericht, wo sich die Bluttat ereignete, sei eine Kamera  installiert, ein Wachtmeister habe Dienst geschoben. In dem Gebäude  werde nur nach Anordnung im Einzelfall schärfer kontrolliert.

Es ist nicht das erste Mal, dass es in einem bayerischen Gericht  zu Schüssen kommt. Im Jahr 2009 erschoss in einem Erbstreit ein  Mann seine Schwägerin und nahm sich danach selbst das Leben. Danach  ordnete Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ein  Sicherheitskonzept an, das zu verbesserten Kontrollen in den  Gerichten führen soll. Wie der Sprecher Merks sagte, wird dieses  Konzept weiterhin nach und nach umgesetzt. Allerdings werde es  zuerst an größeren Gerichten umgesetzt - das kleine Amtsgericht  Dachau sei noch nicht an der Reihe gewesen. afp, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.