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Kommentar
06.10.2015

Staatsanwaltschaft macht im Inhofer-Prozess keine glückliche Figur

Beim Inhofer-Prozess wird kommende Woche das Urteil erwartet.
Foto: Bernhard Weizenegger, Archiv

Kommende Woche wird das Urteil zum Inhofer-Prozess erwartet. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat in diesem Verfahren keine allzu gute Figur abgegeben.

Die Chefs des Möbelhauses Inhofer haben Mist gebaut. Das Unternehmen hat die Gesetze zur Scheinselbstständigkeit zu lange ignoriert. Obwohl es ahnte, dass sich die Firma in einer Grauzone bewegt. Dafür wird die Spitze des Hauses kommende Woche verurteilt, und das ist in Ordnung so. Ein Familienunternehmen mit gut 1000 Mitarbeitern darf nicht wie ein Gutshof geführt werden.

Sie wollten einen der Inhofers sitzen sehen

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat aber keine glückliche Figur in diesem Verfahren gemacht. Sie ist mit aller Härte gegen das Familienunternehmen vorgegangen, hat anfangs sogar zwei Familienväter inhaftieren lassen. Und selbst als die Beweisaufnahme längst ein anderes Bild ergeben hat als in der Anklage beschrieben und das Gericht milde Strafen in Aussicht gestellt hat, haben die Ankläger sich den neuen Fakten wochenlang verschlossen. Sie wollten einen der Inhofers sitzen sehen.

Warum? In vergleichbaren Fällen ist das Verfahren schon mal gegen eine Geldbuße eingestellt worden. Ein Staatsanwalt muss auch Fakten ermitteln, die die Angeklagten entlasten. Er ist zur Neutralität verpflichtet. Es scheint, als sei im Fall Inhofer der Pfad der Neutralität hin und wieder verlassen worden.

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