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Bayern
11.09.2018

Staatsanwaltschaften leiten deutlich weniger Verfahren ein

Im Vergleich zu 2016 leiteten die Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahren ein.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Warum die Zahl der eingeleiteten Verfahren bei den bayerischen Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen ist.

Die Staatsanwaltschaften in Bayern haben im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahren eingeleitet als in den Jahren zuvor. 605.548 Ermittlungsverfahren waren es 2017, wie aus Zahlen des bayerischen Justizministeriums hervorgeht. Im Vorjahr leiteten die Staatsanwaltschaften im Freistaat noch 766.951 Verfahren ein und 2015 waren es 720.585.

Der Rückgang der Verfahren im Vergleich zu den Vorjahren hänge insbesondere mit den sinkenden Flüchtlingszahlen zusammen, erklärte eine Sprecherin. In den Jahren 2015 und 2016 hätten die 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eine große Zahl von Verfahren wegen unerlaubter Einreise geführt. Die meisten Fälle seien aber wegen Geringfügigkeit eingestellt worden und seien in einem Asylantrag geendet.

Bei den Generalstaatsanwaltschaften wurden deutlich mehr Verfahren eingeleitet

In mehr als 53.000 Fällen führten die von den Staatsanwaltschaften eingeleiteten Verfahren zu einer Anklage vor Gericht. Mehr als 262.000 Verfahren wurden von den Ermittlungsbehörden eingestellt, rund 109.000 Fälle gegen Geldauflagen.

Bei den Generalstaatsanwaltschaften wurden 2017 rund 1500 Verfahren eingeleitet. Das waren rund 800 mehr als im Jahr zuvor und 1300 mehr als noch 2015. Der große Anstieg hänge mit der Anfang vergangenen Jahres neu geschaffenen Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München zusammen, so eine Ministeriumssprecherin. Die Stelle habe viele Fälle vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe übernommen. (dpa/lby)

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