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Justiz
23.12.2015

Star-Anwalt Rolf Bossi ist tot

Ingrid van Bergen mit ihrem Verteidiger Rolf Bossi bei Prozessbeginn 1977. Die Schauspielerin hatte den 33jährigen Finanzmakler mit zwei Schüssen tödlich verletzt.
Foto: Klaus Heirler dpa

Ingrid van Bergen und Romy Schneider waren ebenso Mandanten des Anwalts wie bekannte Kindermörder und Entführer. Bei seiner eigenen Verteidigung hat ihm das aber nichts genutzt.

Er wolle „im Sattel“ sterben, hat er stets angekündigt. Noch bis ins hohe Alter von über 80 Jahren eilte der Star-Anwalt Rolf Bossi von Termin zu Termin, vertrat Mörder, Ganoven und viele Promis in ganz Deutschland. In den vergangenen Jahren war es aber ruhig geworden um den Verteidiger. Er starb nun im Alter von 92 Jahren. Er vertrat Romy Schneider bei ihrer Scheidung, Ingrid van Bergen, die 1977 ihren Geliebten erschossen hatte. Der Prominentenanwalt verteidigte auch grausame Täter wie den Jungenmörder Jürgen Bartsch und den Frauenmörder Fritz Honka, der die zerstückelten Leichen seiner Opfer zu Hause aufbewahrt hatte. Ein Geiselnehmer von Gladbeck sowie der Entführer des Industriellenerben Richard Oetker zählten ebenfalls zu seinen Mandanten.

Zu seinem 85. Geburtstag zog Bossi in einer Autobiografie „Hier stehe ich“ Bilanz – „damit ich mich nicht nur mit Missständen in unserem Land, in unserem Staat, in unserer Justiz auseinandersetze, sondern auch selbstkritisch mich selbst darstelle“, wie er damals sagte. Er räumte Fehler im Privatleben ein, im Umgang mit seiner Tochter Marion, die drogenabhängig war und 2006 an Krebs starb.

Tochter Marion war drogensüchtig und starb 2006 an Krebs

Der Anwalt, der mit Ende 70 nach dem Tod seiner Frau zum zweiten Mal heiratete, berichtete darin auch von seinem erst im Alter entdeckten Glauben. „Es muss eine übergeordnete geistige Macht geben, die wir nur als Gott verstehen können“, sagte er dazu. Bossi hatte nach der Hinrichtung seines Vaters durch die Nazis beschlossen, Anwalt zu werden. In seinem ersten Prozess paukte er einen Postbeamten heraus, der Einschreibesendungen unterschlagen hatte, um die Pflege seines behinderten Kindes zu zahlen. Die erfolgreiche Revision im Fall Jürgen Bartsch machte Bossi um 1970 bundesweit bekannt. Der Metzgergeselle Bartsch, selbst von klein an herumgestoßen, eingesperrt und missbraucht, hatte vier Jungen in einem Luftschutzstollen ermordet und ihre Leichen bei Kerzenschein zerstückelt. Bei der ersten Tat war er 15 Jahre alt. Nachdem Bartsch zunächst zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden war, erreichte Bossi eine zehnjährige Jugendstrafe mit Unterbringung.

Mehrfach machte er mit rechtspolitischen Forderungen von sich reden, etwa, ungerechte Urteile aus der Nachkriegszeit durch in NS-Tradition stehende Richter unter Umständen aufzuheben. In dem Buch „Halbgötter in Schwarz“ rechnete er teils hart mit Richtern ab und handelte sich einen Strafbefehl wegen übler Nachrede ein. Aus der Erkenntnis, dass der Grundstein für manche kriminelle Tat in der Kindheit gelegt wurde, prangerte er schädliche Einflüsse der Medien an und verlangte ein Grundrecht auf optimale Förderung und Berufsausbildung. Stets bezog Bossi den individuellen und gesamtgesellschaftlichen Hintergrund ein, zeigte, dass Verbrechen vielfach Resultat einer frühen Fehlentwicklung und Symptom einer seelischen Krankheit sind. Bossi trug so maßgeblich dazu bei, die Psychologie in die Gerichte zu bringen. „Es geht darum, dass wir nicht nur das Äußere, die Tat sehen, sondern auch, was im Leben eines solchen Menschen schiefgelaufen ist, sodass es dazu kommen konnte.“

Bossi war wiederholter Temposünder - sein Flensburger Punktekonto war voll und der Führerschein weg

Seine unkonventionelle Argumentation half ihm im eigenen Fall nicht. Als wegen wiederholter Temposünden sein Flensburger Punktekonto voll war, argumentierte Bossi, für einen Vielfahrer in Sachen Strafverteidigung komme ein Fahrverbot einem Berufsverbot gleich. Für ihn müssten andere Maßstäbe gelten. Das Plädoyer blieb ohne Erfolg – der Führerschein war weg. dpa

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