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21.03.2019

Steuern hinterzogen: Geldstrafe

Sepp Mißlbeck ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Urteil gegen Ingolstadts Dritten Bürgermeister

Gleich zwei Ingolstädter (Ex-)Politiker müssen sich gerade vor Gericht verantworten. Zum einen werden dem ehemaligen Oberbürgermeister Alfred Lehmann unter anderem Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften vorgeworfen. Prozessauftakt war Anfang März, ein Urteil wird im Mai erwartet. Am Mittwoch stand nun auch Ingolstadts amtierender Dritter Bürgermeister Sepp Mißlbeck vor Gericht. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Unstrittig ist, dass der 74-jährige ehemalige Unternehmer mehr als eine halbe Million Euro, die er 2009 als Pensionszahlungen erhalten hat, nicht versteuert hat. Die Steuerschuld lag bei 168000 Euro. Der Ingolstädter sieht die Verantwortung jedoch bei seinen Steuerberatern. Auf diese „konnte ich mich über 40 Jahre lang verlassen“. Er selbst sei Techniker, habe sich auf das Wachstum der Firma vom Handwerksbetrieb zum Mittelständler mit 400 Mitarbeitern konzentriert. Über die Arbeit der Steuerberater sagt er: „Ich hatte nie Veranlassung, daran zu zweifeln.“

2008 ist der Unternehmer als Gesellschafter und Geschäftsführer aus dem Zulieferbetrieb ausgeschieden. Ein Jahr später wurden an ihn Pensionszahlungen im Zusammenhang mit der Firma ausbezahlt. Mit einem Teil wurden private Kredite getilgt, der andere floss direkt auf ein Firmenkonto. „Ich wollte, dass die Firma sauber dasteht“, sagte Mißlbeck. „Das Geld ist nie über Konten von mir gelaufen.“ Das ist zwar unstrittig. Doch das Gericht sah durchaus die Schuld beim Angeklagten. Er habe von den Zahlungen gewusst und hätte sich nicht blindlings auf seine Steuerberater verlassen dürfen. „Das entbindet Sie nicht, das zu überprüfen“, sagte Vorsitzender Richter Günter Mayerhöfer. Auch eine Verjährung, wie sie Verteidiger Jörg Gragert wegen verschiedener Vertragsänderungen gesehen hatte, konnte das Gericht nicht erkennen. Seine Steuerschuld – mit Zinsen knapp 200000 Euro – hatte der 74-Jährige innerhalb von drei Wochen beglichen. „Das habe ich noch nie erlebt“, so Mayerhöfer. Das Gericht verurteilte den Lokalpolitiker schlussendlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro (18000 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen Alfred Lehmann wird am heutigen Donnerstag fortgesetzt. Am letzten Prozesstag waren abgehörte Telefonate vorgespielt worden. Sie wurden nach einer Durchsuchung von Lehmanns Wohnung abgehört. Darin weist der Ex-OB in Gesprächen mit einem Bauträger und seiner Schwester jede Form der Bestechlichkeit von sich.

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