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09.04.2014

Stichwort: Wiederaufnahmeverfahren

Wiederaufnahmeverfahren sind Teil des deutschen Strafrechts. Laut Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2012 in Deutschland rund 1500 Verfahren neu aufgerollt.
Foto: Alexander Kaya

Wiederaufnahmeverfahren, wie das im Fall Peggy Knobloch, sind keine Seltenheit in Deutschland. In welchen Fällen werden Gerichtsurteile aufgehoben und neu verhandelt?

Wiederaufnahmeverfahren, wie das im Fall Peggy Knobloch, haben das Ziel, rechtskräftige Gerichtsurteile nachträglich zu überprüfen. Solange ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel einlegen.

Der Richterspruch kann nur durch ein Wiederaufnahmeverfahren geändert werden

Dann wird der Fall in der nächsten Gerichtsinstanz verhandelt. "Tauchen aber zum Beispiel neue Zeugen oder das Ergebnis einer DNA-Untersuchung erst auf, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann der Richterspruch nur noch durch ein Wiederaufnahmeverfahren abgeändert werden", erläutert der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Walter Groß.

Auch schwere Verfahrensmängel oder Straftaten, die Einfluss auf das Urteil haben konnten, sind Wiederaufnahmegründe. Dann heißt es: Alles auf Anfang. Das ursprüngliche Gerichtsverfahren wird noch einmal wiederholt. Deshalb muss auch wieder die gleiche Anklageschrift wie im ersten Prozess verlesen werden.

Bei einem Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten eines Angeklagten kann der Angeklagte zu keiner höheren Strafe verurteilt werden - bei einem Wiederaufnahmeverfahren zu Ungunsten des Angeklagten dagegen schon.

Wiederaufnahmeverfahren sind an strenge Voraussetzungen geknüpft

Im Jahr 2012 gab es laut Statistischem Bundesamt im deutschen Strafrecht 908 Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten eines Angeklagten und 566 zu Ungunsten eines Angeklagten. "Gemessen an der Gesamtzahl der jährlich gesprochenen Urteile gibt es dennoch nur sehr wenige Wiederaufnahmeverfahren", betont Groß, der Direktor des Amtsgerichts Fürth ist.

Sie sind aus gutem Grund an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft: "Wenn es möglich wäre, Strafverfahren sehr einfach immer wieder neu aufzurollen, müssten etwa die Opfer oder Hinterbliebenen ständig aufs Neue in den Zeugenstand und das ganze Leid wieder durchleben", sagt Groß.

Am Ende eines Wiederaufnahmeverfahrens können Verteidigung und Staatsanwalt gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Wiederaufnahmeverfahren gibt es nicht nur im Strafverfahren, sondern auch allen anderen Gerichtsverfahren. (dpa/lby)

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