Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. "Stille Tage": An welchen Feiertagen gilt in Bayern das Tanzverbot?

Stille Feiertage 2024
02.02.2024

"Stille Tage": An welchen Feiertagen gilt in Bayern das Tanzverbot?

Das Tanzverbot muss ebenfalls 2024 in Bayern wieder eingehalten werden - sonst drohen Strafen.
Foto: Wolfram Kastl/Archiv (dpa)

An "Stillen Tagen" wie etwa Aschermittwoch 2024 herrscht in Bayern ein Tanzverbot. An welchen Feiertage gelten in diesem Jahr sonst noch die strengen Regeln?

Ein Tanzverbot in Bayern wird es auch 2024 wieder an mehreren Tagen geben. An diesen so genannten "Stillen Feiertagen" sind dann nicht nur öffentliche Partys und Konzerte untersagt, sondern generell alle Veranstaltungen, die "nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen".

Wer stille Tage in Bayern missachtet und laute Veranstaltungen feiert, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Wenn es Beschwerden von Nachbarn gibt oder die Polizei bei einer Kontrolle auf die Party aufmerksam wird, kann ein Bußgeld die Folge sein.

Die "Stillen Tage" - nicht nur am Totensonntag herrscht Tanzverbot, sondern auch an diesen Tagen:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag : Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
  • Karsamstag
  • Allerheiligen
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiliger Abend (24. Dezember)

An diesen Feiertagen darf getanzt werden

  • 1. Januar - Neujahr
  • 6. Januar - Heilige Drei Könige
  • Ostermontag
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
  • 25. Dezember - Erster Weihnachtstag
  • 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag

Zwei weitere Feiertage gelten nur in bestimmten Regionen Bayerns. Mariä Himmelfahrt am 15. August wird nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gefeiert, das Hohe Friedensfest am 8. August bekanntlich nur in der Stadt Augsburg. Beides sind zwar gesetzliche Feiertage, aber keine offiziellen stillen Tage.

Auch Allerseelen 2024 ist weder gesetzlicher Feiertag noch stiller Tag in Bayern. (AZ)