Störung behoben: Zugverkehr auf Strecke Augsburg - Günzburg normalisiert sich
Auf der Zugstrecke zwischen Augsburg und Günzburg kam es wegen einer Störung an einem Stellwerk stundenlang zu erheblichen Verspätungen und teils zu Zugausfällen.
Eine technische Störung an einem Stellwerk bei Gessertshausen hat den Bahnverkehr zwischen dem Augsburger Hauptbahnhof und Günzburg am Dienstag bis zum Mittag beeinträchtigt. Es kam zu erheblichen Verspätungen und teilweise zu Zugausfällen.
Am Dienstagmittag teilte die Deutsche Bahn dann mit, dass die Störung behoben sei. Es kann aber noch einige Zeit dauern, bis sich der Zugverkehr vollständig normalisiert.
Welche Rechte gelten bei einer Zug-Verspätung von 60 Minuten oder mehr?
Sobald ein Passagier mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt, bekommt er 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Dabei zählt nicht die Verspätung der einzelnen Züge, sondern nur der Zeitpunkt des Eintreffens am Zielbahnhof. Stellt ein Passagier schon bevor er losfährt fest, dass die Verspätung eine Stunde oder mehr beträgt, hat er außerdem das Recht, die Fahrt gar nicht erst anzutreten, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In diesem Fall, muss die Bahn den vollen Ticketpreis zurückerstatten.
Wird erst während der Reise klar, dass der Zug sich über eine Stunde verspätet, dürfen Fahrgäste außerdem die Kosten für ihre Rückreise in Rechnung zu stellen, sagen die Verbraucherschützer. Außerdem, muss die Zuggesellschaft bei einer Verspätung von einer Stunde oder mehr Erfrischungen und Mahlzeiten in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stellen. (AZ, mit dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.