Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Strafbefehl gegen Wissenschaftlerin

30.12.2009

Strafbefehl gegen Wissenschaftlerin

Wegen übler Nachrede muss sich eine Erlanger Wissenschaftlerin verantworten. Der Vorwurf steht im Zusammenhang mit dem Prozess um eine ermordete Ägypterin.

Erlangen/Dresden (dpa/lby) - Im Zusammenhang mit dem Dresdner Prozess um die Ermordung der Ägypterin Marwa El-Sherbini ist nun die Erlanger Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer ins Visier der Justiz geraten.

Gegen die Wissenschaftlerin sei ein Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen in Höhe von 6000 Euro (60 Tagessätzen " 100 Euro) wegen übler Nachrede ergangen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Schiffer habe einem Polizisten in einem Rundfunk-Interview zu Unrecht vorgeworfen, er habe den schützend eingreifenden Ehemann der Ägypterin aus rassistischen Gründen angeschossen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es dafür keinerlei Hinweise. Vielmehr habe der aus einem benachbarten Gerichtssaal herbeigeeilte Beamte in dem Ehemann lediglich den aktiveren Teil der beiden miteinander ringenden Männer gesehen und deshalb auf diesen und nicht auf den eigentlichen Täter geschossen. "Er hatte das Gefühl, er muss das ganze irgendwie beenden", sagte der Gerichtssprecher. Bei der Tat vom 1. Juli hatte ein Russlanddeutscher die Ägypterin in einem Dresdner Gerichtssaal getötet.

Schiffer hat nach Angaben des Gerichtssprechers gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Der Fall werde nun öffentlich verhandelt. Die Medienwissenschaftlerin beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Einer Medienwissenschaftlerin und unabhängigen Beobachterin müsse erlaubt sein, sämtliche Beobachtungen und Überlegungen öffentlich zu äußern, die ihrer Meinung nach zur Aufklärung dieser entsetzlichen Tragödie dienlich sein könnten. Urheber unliebsamer Äußerungen dürften nicht mit Beleidigungsklagen eingeschüchtert werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.