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  3. Augsburg: Strafpredigt für Georg Schmid

Augsburg
18.03.2015

Strafpredigt für Georg Schmid

Georg Schmid hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten erhalten. Dazu eine Geldauflage von 120000 Euro.
Foto: dpa

Obwohl das Urteil für Georg Schmid milde ausfällt, ist seine politische Karriere am Ende. Der Richter hält dem Ex-CSU-Fraktionschef beim Urteil eine gewaltige Standpauke.

Wer außer dem Betroffenen selbst hätte den tiefen Sturz besser dokumentieren können. Vor zwei Jahren war Georg Schmid noch einer der mächtigsten CSU-Politiker im Freistaat. Am Montag blieb ihm nur noch, das Amtsgericht Augsburg um eine milde Strafe förmlich anzuflehen.

Das Gericht hat ihn erhört. Es verurteilt den früheren CSU-Fraktionschef zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und zu einer Geldauflage von 120000 Euro. Andere Menschen, die Sozialabgaben in sechsstelliger Höhe hinterzogen haben, sind schon glatt ins Gefängnis gewandert.

Die wirkliche Strafe besteht für Georg Schmid im sozialen und gesellschaftlichen Abstieg. Für den leutseligen Mann aus Donauwörth ist es eine Qual, im Alter von 61 Jahren in die Bedeutungslosigkeit gefallen zu sein. Er war in seiner schwäbischen Heimat und in München ein angesehener und einflussreicher Politiker. Heute will kaum noch einer in der Landtags-CSU etwas mit ihm zu tun haben. Er muss Häme und Spott ertragen. Reaktionen zum Schmid-Urteil

Georg Schmid fleht vor Gericht um milde Strafe

Die Strafe besteht aber auch in den sehr deutlichen Worten des Augsburger Amtsrichters Richter Michael Nißl. Seine Urteilsbegründung geht mit dem System Schmid und der zugrunde liegenden Selbstbedienungsmentalität hart ins Gericht. „Sie haben sich entschlossen, die Geldtöpfe des Landtags bis auf den letzten Tropfen leer zu machen“, wirft der Richter Schmid vor. Eine umfangreiche Betriebsprüfung, wie sie die Anwälte behauptet hatten, habe es im strengen Sinne nicht gegeben. Den von Georg Schmid und seinen Verteidigern mehrfach als Horrorszenario entworfenen finanziellen Ruin kann der Richter nicht erkennen: „Davon kann keine Rede sein. Sie leben in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen“, sagt er dem Ex-Politiker.

Nach Angaben von Verteidiger Nikolaus Fackler besitzt Georg Schmid neben dem Wohnhaus in Donauwörth auch zwei Wohnungen in München und eine in Düsseldorf, dazu habe er nicht näher bezeichneten Grundbesitz in Donauwörth. Über Mieteinnahmen machte Fackler keine Angaben. Das Urteil gegen Georg Schmid: Gerecht, aber milde

Das Gericht glaubt Schmid auch nicht, dass er das Beschäftigungskonstrukt mit seiner Frau quasi aus Versehen gewählt hat, wie es Schmid in seinem emotionalen Schlusswort sagte. „Das Gericht nimmt ihnen diesen Irrtum nicht ab“, so Nißl, „sie sind Jurist – Scheinselbstständigkeit ist bereits im Grundstudium ein Thema.“

Und schließlich räumt der Richter auch mit der ebenfalls von den Verteidigern ins Feld geführten These auf, der Verurteilte verliere alle seine Pensionsansprüche. Das Gegenteil ist der Fall. Georg Schmid behält seine Bezüge. Nißl dazu: „Die Pensionen, die ihnen zustehen, sind fürstlich.“

Viel von dem, was die Verteidiger Nikolaus Fackler und Hans-Peter Bernhard vorgebracht haben, bleibt nach der Urteilsbegründung nicht übrig. Das Gericht nimmt Georg Schmid fast nichts ab. Nur eines glauben ihm Michael Nißl und die beiden Schöffinnen: dass er stark unter seiner Situation leidet. „Die Fallhöhe ist enorm“, sagt Nißl.

Strafpredigt für Georg Schmid
20 Bilder
Der Prozess gegen CSU-Politiker Georg Schmid
Foto: Marcus Merk

Schmids politische Karriere ist am Ende

Schmid hatte eine beeindruckende politische Karriere hingelegt. Der gebürtige Donauwörther war zunächst verbeamteter Jurist in der Kommunalverwaltung und wurde 1990 erstmals in den Landtag gewählt. Es war damals üblich, dass die Politiker ihre Partner auf Kosten der Steuerzahler daheim im Abgeordnetenbüro beschäftigen. Doch den normalen Angestelltenvertrag mit der Ehefrau gab es bei Schmid nicht: Seine Frau Gertrud erhielt einen Werkvertrag – als angeblich selbstständige Unternehmerin. Angeblich war dies eine Idee von Schmids Steuerberater, jedenfalls zahlte Georg Schmid nie Beiträge für seine Gattin in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung ein.

Schmid wurde Staatssekretär und schließlich Vorsitzender der CSU-Fraktion im Landtag. Vor zwei Jahren trat er von allen Posten zurück und kandidierte nicht mehr fürs Maximilianeum. Es folgten eine Durchsuchung seines Hauses und seiner Büros, die Anklage und der Prozess – die beiden vergangenen Jahre waren zweifelsohne für Schmid die schlimmsten seines Lebens.

Georg Schmid hat den Fiskus gezielt ausgetrickst

Wie also kommt Amtsrichter Nißl dazu, den Mann so abzukanzeln? Die Antwort ist einfach: Er hat in den Ermittlungsakten und in den Zeugenaussagen genügend Belege dafür gefunden, dass Georg Schmid gezielt getrickst hat. An einem Beispiel wird das recht plastisch. Michael Nißl rechnet vor, wie die Ansprüche für die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten über die Jahre stiegen – und ganz parallel dazu auch die Rechnungen von Frau Schmid höher ausfielen. Im Jahr 2009 wurde es besonders eindrucksvoll: Der Geldtopf des Landtags wurde kräftig erhöht, auf fast 83000 Euro im Jahr. Prompt erhöhten sich auch Gertrud Schmids Rechnungen von 50000 auf 77000 Euro. „Diese Präzision kann kein Zufall sein“, kommentiert Nißl die Systematik und fügt hinzu: „In keinem einzigen Jahr war der Aufwandserstattungsanspruch nicht voll ausgeschöpft.“ Dabei hat Schmid in seinen besten Zeiten mit einem monatlichen Gehalt von 24145 Euro beinahe so viel verdient wie die Bundeskanzlerin.

Insgesamt, urteilt das Gericht, hat Georg Schmid rund 300000 Euro Sozialabgaben hinterzogen. Die Steuerhinterziehung sei eine Folge davon und falle mit 3000 Euro praktisch nicht ins Gewicht. Die Rentenversicherung fordert vom Ex-Politiker 782000 Euro zurück. Den Rentenbescheid hat Schmid angefochten, dennoch aber 450000 Euro vor Prozessbeginn gezahlt.

Eine Stunde lang starrt Georg Schmid während des Urteils mit ernster Miene geradeaus. Dann eilt er wortlos hinaus aus dem Gerichtsgebäude. Er hat jetzt eine Woche Zeit, um sich zu überlegen, ob er in Berufung geht oder ob er das unrühmlichste Kapitel seines Lebens lieber endgültig abschließt.

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