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16.03.2004

Strauß-Prozess: Dateien auf gelöschter Festplatte entdeckt

Augsburg (lby) - Im Steuerstrafprozess gegen Max Strauß ist ein mögliches Indiz für verdeckte Schweizer Konten aufgetaucht. Auf der 1996 gelöschten und später unter nie geklärten Umständen verschwundenen Festplatte von Max Strauß' Notebook soll nach neuen Beweisunterlagen der Dateiname "Master" und "Max???" rekonstruiert worden sein.

Augsburg (dpa/lby) - Im Steuerstrafprozess gegen Max Strauß ist ein mögliches Indiz für verdeckte Schweizer Konten aufgetaucht. Auf der 1996 gelöschten und später unter nie geklärten Umständen verschwundenen Festplatte von Max Strauß' Notebook soll nach neuen Beweisunterlagen der Dateiname "Master" und "Max???" rekonstruiert worden sein.

Unter dem Decknamen "Master" soll der Waffenlobbyist Karl-Heinz Schreiber ein Schweizer Konto für den Vater von Max Strauß, den früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU), geführt haben. Bisher hatte es offiziell geheißen, auf der wegen eines Virus neu formatierten und überschriebenen Festplatte seien damals keine verwertbaren Daten und Angaben gefunden worden.

Max Strauß ist angeklagt, von Schreiber über das Schweizer Konto "Maxwell" unversteuerte Provisionen in Höhe von 2,6 Millionen Euro erhalten und 1,3 Millionen Euro Steuer hinterzogen zu haben. Die am Dienstag in das Verfahren eingebrachten  Beweisunterlagen waren der Staatsanwaltschaft erst vor gut zwei Jahren übergeben worden. Beim Versuch der Datenrekonstruktion durch die EDV-Firma Convar (Pirmasens) sollen die Namen "Master.txt", "Georg.txt" und "Max???" entschlüsselt worden sein.

Der Computer-Experte Bernd Wißner zeigte sich bei seiner Zeugenaussage überrascht, dass Convar auf dem Datenträger brauchbare Angaben gefunden habe. Er selbst hatte als Sachverständiger für die Staatsanwaltschaft auf der Festplatte keine Daten gefunden und die Platte an Convar zur Überprüfung weitergeleitet. Der ebenfalls als Zeuge geladene Experte, der die Daten rekonstruiert hatte, konnte am Dienstag nicht vernommen werden, da ihn die Vorladung nicht erreicht hatte. Er soll nun zu einem späteren Zeitpunkt aussagen.

Aus Rücksicht auf den Gesundheitszustand des angeklagten Max Strauß hat das Gericht die Verhandlung für Donnerstag und Freitag abgesetzt. Eine Rücksprache mit den Ärzten habe ergeben, dass sich der Gesundheitszustand von Strauß zwar gebessert habe, dem Patienten Belastungen über einen längeren Zeitraum
aber nicht zumutbar seien, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.

Der Prozess soll am 29. März mit der Vernehmung des in die Leuna Affäre verwickelten und in Frankreich verurteilten Dieter Holzer fortgesetzt werden.

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