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Landtag
27.02.2019

Streit um Klimaschutz

Grüne und SPD lehnen Staatsziel in der Verfassung ab. Gibt es im Herbst neuen Anlauf?

Wegen heftigen Dauerstreits zwischen den Landtagsfraktionen wird der Klimaschutz vorerst nicht als Staatsziel in der bayerischen Verfassung verankert. Weil CSU und Freie Wähler bis zuletzt keine konkreten Pläne für mehr Klimaschutz vorlegten, verweigerten Grüne und SPD einer Verfassungsänderung im Landtag die Zustimmung. Obwohl die FDP sich an die Seite der Koalition stellte, verfehlte der Gesetzentwurf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

In einer emotionalen Debatte überzogen sich beide Seiten mit teils heftigen Vorwürfen. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer warf Grünen und SPD vor, die Verfassungsänderung aus rein parteitaktischen Motiven abzulehnen: „Die selbst ernannten Klimaschutzparteien stimmen gegen den Klimaschutz.“ Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) warf beiden Parteien „Spielchen“ vor. Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete das Agieren der Grünen als „durchsichtig und verantwortungslos“.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann warf CSU und Freien Wählern mangelnde Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit vor. Die Koalitionsfraktionen verweigerten sich konkreten Maßnahmen und versuchten zugleich, sich als Klimaretter zu profilieren. Tatsächlich seien im Haushalt für dieses Jahr weniger als 100 Millionen Euro für den Klimaschutz enthalten. SPD-Fraktionschef Horst Arnold rief der schwarz-orangen Koalition zu: „Symbolpolitik hilft uns nicht.“

CSU und Freie Wähler hatten angestrebt, die Verfassungsänderung bei der Europawahl am 26. Mai zur Abstimmung zu stellen – denn neben einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag braucht es dafür die Zustimmung der Bevölkerung. Hartmann schlug vor, diesen Volksentscheid im Herbst anzusetzen, wenn es nach derzeitigem Stand einen Volksentscheid zum Artenschutz geben soll. Grüne und SPD bestehen darauf, dass die Koalition bis dahin Eckpunkte für mehr Klimaschutz vorlegt. Die CSU argumentiert, erst müsse der Bund das geplante Klimaschutzgesetz vorlegen. (dpa)

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