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Bayern
06.06.2018

Streit um Polizeigesetz geht vor Gericht

Katharina Schulze mit ihrem Klage-Plakat.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Die Grünen reichen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Auch die SPD wird das tun. Die Auseinandersetzung um das PAG geht damit in eine neue Runde.

Irgendwie muss man als Politiker auch sichtbar machen, was man tut. Und so stellte sich Katharina Schulze, die Chefin der Grünen im Landtag, am Mittwoch erst einmal zum Fotoshooting vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München, ehe sie bei einer Pressekonferenz mit dem Leipziger Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart ihre Klage gegen das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorstellte. Die 82-seitige Klageschrift ist – anders als Schulzes Plakat – nicht von Pappe. Die Auseinandersetzung um das neue PAG, das von der CSU gegen alle Widerstände im Landtag verabschiedet wurde, geht damit in eine neue Runde. Neben den Grünen wird auch die SPD mit einer eigenen Klage vor Gericht ziehen undas GEsetz anfechten.

Während das bayerische Innenministerium und die CSU den PAG-Kritikern bisher mit einigem Recht entgegenhalten konnte, sie dramatisierten die Neuregelungen, müssen sich nun die Juristen der Staatsregierung darum bemühen, die Reform vor dem Verfassungsgerichtshof Punkt für Punkt zu begründen.

Staatsrechtler: Es wird in die Grundrechte eingegriffen

Der Staatsrechtler Degenhart kritisiert im Kern, „dass das Gesetz die Balance von Freiheit und Sicherheit nicht wahrt“. Der Polizei würden Befugnisse an die Hand gegeben, die tief in die Grundrechte der Bürger eingreifen und deshalb verfassungswidrig seien. Sein „zentraler Angriffspunkt ist der unbestimmte Rechtsbegriff der drohenden Gefahr“. Der Begriff, so Degenhart, sei zwar vom Bundesverfassungsgericht geprägt worden, „aber im Zusammenhang mit den Gefahren des internationalen Terrorismus und gerade nicht im Zusammenhang mit dem allgemeinen Polizeirecht.“ Will heißen: Methoden, die zur Gefahrenabwehr im Kampf gegen Terroristen gerechtfertigt sind, dürfen nicht gegen Bürger eingesetzt werden. Das gelte für die Analyse von DNA-Spuren, für die Durchsuchung von Computern oder Handys, für den Einsatz von Drohnen zur Aufzeichnung öffentlicher Veranstaltungen und ganz allgemein für das Absenken der polizeilichen Eingriffsschwelle.

In unserem Podcast "Bayern-Versteher" widmen wir uns dem umstrittenen Gesetz. Hier können Sie reinhören:

Schulze und Degenhart kritisieren auch, dass das Gesetz nahezu unlesbar sei. Der Jurist Degenhart sagte, er zweifle daran, dass die Abgeordneten das Gesetz, das sie beschlossen haben, überhaupt verstanden hätten. Die Grüne Schulze sagte: „Wir stehen an der Seite der Kritikerinnen und Kritiker des PAG, wir stehen aber auch an der Seite der Polizei, weil die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf Praktikabilität haben.“ Und sie fügte hinzu: „Wie viel Freiheit soll noch sterben, damit die Hoffnung der CSU auf die absolute Mehrheit am Leben bleibt?“

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