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  3. Corona-Pandemie: Streit ums Stäbchen: So laufen die Corona-Tests künftig in den Schulen ab

Corona-Pandemie
25.03.2021

Streit ums Stäbchen: So laufen die Corona-Tests künftig in den Schulen ab

Stäbchen rein, kurz warten und wissen, ob man für die Mitschüler und die Klassenkameraden zur Gefahr werden kann: Künftig sollen sich die Schüler zweimal pro Woche selbst testen.
Foto: Holger John, dpa

Plus Künftig sollen sich Schüler zwei Mal pro Woche selbst auf das Coronavirus testen. Lehrer und Eltern tragen das mit - doch es gibt auch Kritik.

Bei der Vorstellung, dass alle Schüler in einem Klassenzimmer zeitgleich ihre Masken abnehmen und sich ein Wattestäbchen in die Nase schieben, könnte Günter Manhardt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. „Da ist das Infektionsrisiko doch viel zu groß! Die Schüler fuchteln sich in der Nase herum und müssen womöglich niesen“, sagt der Schulleiter des Schmuttertal-Gymnasiums in Diedorf im Landkreis Augsburg. „Auf keinen Fall finden an unserer Schule diese Tests in den Klassenzimmern statt. Sondern in der Sporthalle oder im Freien“, fügt Manhardt, der auch Sprecher der Schulleiterinnen und Schulleiter der Gymnasien in Schwaben ist, hinzu. Er und seine Kollegen im ganzen Freistaat sollen nach den Osterferien die neue Strategie der Staatsregierung umsetzen. Und die lautet: Testen, was das Zeug hält.

Bund und Länder haben sich Anfang der Woche darauf verständigt, dass die Corona-Tests für Schüler und Lehrkräfte ausgeweitet werden, es solle baldmöglichst zwei Testungen pro Woche geben, heißt es im gemeinsamen Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder. In Bayern sieht die Sache so aus: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter der kritischen 100er-Marke, sind die Tests, die an den Schulen durchgeführt werden, freiwillig – aber nachdrücklich empfohlen. Liegt sie darüber, dürfen am Präsenzunterricht nur Schüler teilnehmen, die entweder einen in der Schule gemachten negativen Selbsttest oder einen außerhalb der Schule durchgeführten und höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigentest vorweisen können. Zum Hintergrund: Eigentlich müssen die Schüler bei einem Wert von über 100 in den Distanzunterricht. Doch in den Abschlussklassen sowie in der vierten Klasse der Grundschule und den Jahrgangsstufen 11 an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht weiterhin möglich – eben mit negativem Test.

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.03.2021

Es knnn eigentlich dazu nur eine Meinung geben: Solidarität/ Einer für Alle - Alle für Einen...also lasst eure Kinder die Tests durchführen...es haben nur die Kinder ein Problem damit, wo manche Eltern grundsätzliche Probleme mit sich selbst haben..und nicht wegen dem eigentlichen Impfen ein "Veto" einlegen....

25.03.2021

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Alles andere ist Affentheater...