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München
04.05.2018

Studenten klagen gegen bayerisches "Gefährdergesetz"

Wenn Gefahr droht, hat die Polizei viele Befugnisse: Präventivhaft ist eine davon.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Was darf Bayerns Polizei, wenn Gefahr droht? Vertreter dreier Universitäten haben dazu eine klare Meinung - und zerren die Staatsregierung vor Gericht.

Diese Verfassungsklage dürfte in ihrer Form in Bayern einmalig sein: Am Donnerstag reichten gleich drei Jura-Professoren der Universitäten in Würzburg, Erlangen und München und rund 20 ihrer Studenten beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine gemeinsame Popularklage gegen das im vergangenen Sommer in Kraft getretene sogenannte „Gefährdergesetz“ ein. Ende März hatten bereits die Grünen gegen das Gesetz Klage eingereicht.

Diese bayerische Neuregelung sieht unter anderem die Möglichkeit einer alle drei Monate durch einen Richter überprüften Präventivhaft sowie die Überwachung durch Fußfesseln oder der Verhängung von Aufenthaltsbeschränkungen für so- genannte Gefährder vor.

Das Paket war vergangenen Sommer mit den Stimmen der CSU-Mehrheit im Landtag beschlossen worden. Es steht nicht in direktem Zusammenhang mit der derzeit hitzig geführten Debatte um eine weitere, tief greifende Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern – und doch ähneln sich die Argumente beider Seiten.

Juristen sehen individuelle Freiheit in Gefahr

Beide Änderungen werden vom bayerischen Innenministerium mit der Notwendigkeit einer Erhöhung der Sicherheit durch polizeiliche Eingriffsrechte bereits bei einer „drohenden Gefahr“ begründet. „Diese Maßnahmen der Sicherheit gehen aber über Gebühr auf Kosten der individuellen Freiheit“, kritisierte die Würzburger Jura-Professorin Isabel Feichtner vor der Abgabe der Klageschrift.

So schränke etwa der unbestimmte Begriff der „drohenden Gefahr“ das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ein – zumal er nicht nur auf potenzielle Terroristen, sondern grundsätzlich auf alle Bürger angewendet werden könne. Daran ändere auch nichts, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff in seinem Urteil zum BKA-Gesetz selbst eingeführt habe: „Das bayerische Gesetz geht sehr weit über diese Vorgaben hinaus“, kritisiert Feichtner.

Richter müssen Monate im Voraus entscheiden

Wenig praktikabel sei zudem der Richtervorbehalt bei der zuvor auf nur 14 Tage beschränkten Präventivhaft: „Richter müssen hier auf Monate voraus eine reine Prognoseentscheidung treffen“, warnt die Juristin. Die Furcht, dabei einen Fehler zu begehen, könne deshalb zu einer dauerhaften Inhaftierung ohne jegliche begangene Straftat führen. Dies aber sei mit den Vorgaben der Verfassung nicht vereinbar.

Bereits vor einem Jahr hatten praktizierende Richter und Rechtsanwälte bei einer Expertenanhörung zu dem Gesetz im Landtag ähnliche Bedenken geäußert. Die CSU-Staatsregierung hielt an ihren Plänen dennoch unverändert fest. Die nun eingereichte Verfassungsklage ist das Ergebnis eines gemeinsamen Studentenprojektes der drei bayerischen Universitäten. Dabei soll an einem konkreten Fall juristisches Fachwissen mit sozialem Engagement verbunden werden. Die Studenten hatten mithilfe ihrer Dozenten rund ein halbes Jahr an der Klageschrift gearbeitet.

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