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Regensburg
22.08.2019

Suspendierter Bürgermeister Wolbergs will zurück ins Rathaus

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs will zurück ins Regensburger Rathaus.
Foto: Armin Weigel, dpa

Joachim Wolbergs will zurück ins Regensburger Rathaus - das Verwaltungsgericht hat ihm jedoch vorerst einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs will trotz einer Absage des Verwaltungsgerichts weiter für seine Rückkehr ins Rathaus kämpfen. Er werde Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen, bekräftigte der 48-Jährige am Donnerstag. Es sei "mit normalem Menschenverstand" nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der einen Fehler gemacht habe, der nichts mit der Dienstausübung zu tun habe, aus dem Amt genommen werde, sagte er.

Wolbergs war Anfang Juli in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt worden, auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Die Landesanwaltschaft hatte den Kommunalpolitiker im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben, nachdem Wolbergs wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft genommen worden war. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte am Mittwoch entschieden, die Suspendierung nicht aufzuheben. 

Der Regensburger Politiker Wolbergs will kämpfen

Wolbergs will kämpfen, beruflich und juristisch. Im kommenden Jahr tritt er erneut im Kommunalwahlkampf an, dann für den neu gegründeten Wahlverein "Brücke". Einer Kandidatur bei der Kommunalwahl 2020 stehe nichts entgegen, sagte er. Auf dem Rechtsweg wolle er alle Mittel ausschöpfen.

Auch wenn er einmal mehr bekannte: "Ich habe kein Geld mehr." Von einem halben Nettogehalt eines Oberbürgermeisters, das er momentan beziehe, könne "jeder Sterbliche super leben, ich auch". Aber davon könne man die Anwaltskosten für einen solchen Prozess nicht leisten. Seine Ersparnisse und sein Erbe habe er bereits aufgebraucht.

Nach Wolbergs' Darstellung ging es in dem Fall um Spenden an die SPD und nicht um seine Amtsausübung. Auch habe er keine privaten Vorteile angenommen. "Mein Weg ist gekennzeichnet von vielen Enttäuschungen." Aber es habe einen Sieg gegeben - beim Urteil des Landgerichtes Anfang Juli, das er als "faktischen Freispruch" bezeichnete.

Fehler bei der Überwachung blieben für Ermittler straffrei

Weiter sagte er, die Regensburger Staatsanwaltschaft habe sich nicht in allen Details mit seinem Fall beschäftigt, ebenso wenig das Oberlandesgericht und die Landesanwaltschaft. Letztere stütze sich lediglich auf die Staatsanwaltschaft und nicht auf die Erkenntnisse des Landgerichtes. 

Mit seinem Fall betrauten Ermittlern bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei in Regensburg warf Wolbergs vor, sie hätten sich selbst in ihrer ersten Einschätzung nicht korrigieren wollen. Fehler etwa bei der Telekommunikationsüberwachung blieben für die Ermittler ohne Konsequenzen, kritisierte er. "Sie brauchen nicht glauben, dass sich bei mir irgendwer für irgendwas entschuldigt hat."  (dpa/lby)

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