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Tankstellen-Streit
23.10.2012

Auch künftig wird es nachts wohl Alkohol an der Tankstelle geben

Autofahrer dürfen nachts an Tankstellen einkaufen, aber nicht Fußgänger - diese alte, aber neu aufgefrischte Regelung sorgt im Freistaat seit Wochen für Wirbel.
Foto: dpa

Im Streit um das Verkaufsverbot an bayerischen Tankstellen sind Sozialministerium und Tankstellenverbände einen Schritt weiter gekommen. Neu ist der Kompromiss allerdings nicht.

Fußgänger und Radfahrer sollen wie auch Autofahrer nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen an bayerischen Tankstellen einkaufen dürfen. Darauf verständigten sich am Montagabend in einem Gespräch Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) und Vertreter von Tankstellenverbänden und der Mineralölwirtschaft. Die strikte Unterscheidung in Reisender und Nicht-Reisender soll damit wieder aufgehoben werden und einem praxisorientierten und lebensnahen Vollzug des in Bayern geltenden Bundesladenschlussgesetzes weichen. Das bedeutet: Fußgänger, Rad- und Autofahrer dürfen abends und an Sonn- und Feiertagen kleinere Mengen Reisebedarf erwerben.

Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums auf Nachfrage von augsburger-allgemeine.de am Dienstagmorgen sagte, hätten sich die Tankstellenverbände im Gegenzug dazu bereiterklärt, bei ihren Mitgliedern dafür zu werben, sich freiwillig dazu zu verpflichten, abends keinen Alkohol mehr abzugeben.

Vielerorts wird es aber vermutlich weiterhin auch nachts entsprechende Getränke zu kaufen geben. Der Mineralölwirtschaftsverband MWV, der die großen Konzerne Shell, BP, Aral, Esso, OMV und andere vertritt, erklärte bereits, keine Empfehlung für eine Selbstverpflichtung für seine Mitglieder aussprechen zu wollen.

Verband warnt vor Umsatzeinbußen

Bei den Kontrollen verständigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss, wie es in Teilnehmerkreisen hieß. Tankstellen, die nach 22 Uhr freiwillig keinen Alkohol mehr verkaufen, sollen weniger intensiv kontrolliert werden als Tankstellen, die die Selbstverpflichtung nicht eingehen. Demnach will der Mineralölwirtschaftsverband nun einen Brief an seine Mitglieder schreiben, in dem zwei Optionen dargelegt werden.

Option Eins: ein freiwilliger Verzicht auf den Alkoholverkauf von 22 Uhr an und schwächere Kontrollen - aber verbunden mit der Warnung vor einem Umsatzverlust von 20 Prozent. Option Zwei: keine Selbstverpflichtung und schärfere Kontrollen. Nach Haderthauers Angaben wollen die zwei bundesweiten Dachverbände Uniti und MWV sich zumindest nicht dagegen wehren, dass ihre Mitglieder eine Selbstverpflichtung eingehen.

Eine solche Selbstverpflichtung hätte allerdings auf viele Tankstellen gar keine oder zumindest keine große Auswirkung - denn auf dem Land und in kleineren Städten schließen die meisten Tankstellen ohnehin zwischen 22 und 23 Uhr. Auch diese Pächter können nun selbst entscheiden, ob sie weiter nachts Alkohol verkaufen wollen oder nicht. "Wir werden weiter ein gewisses Durcheinander haben", prophezeite FDP-Geschäftsführer Thalhammer. Die Liberalen wollen deswegen mit ihrer Forderung nach einem eigenen bayerischen Ladenöffnungsgesetz nicht locker lassen.

Koalitionsausschuss hatte Haderthauers Deal gekippt

Die zwischen Sozialministerium und Verbänden ist nicht neu. Bereits Anfang Oktober hatten sich Haderthauer und die Vertreter der Tankstellenverbände auf einen ähnlichen Kompromiss geeinigt. Der Koalitionsausschuss hatte diesen jedoch wenige Tage später gekippt. Die Gespräche müssten unter Einbindung der beiden Koalitionsfraktionen fortgesetzt werden, entschieden die Spitzen der Koalition unter Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) damals.

Diesem Auftrag kam Haderthauer beim zweiten Treffen nun nach. Neben Vertretern der zwei größten bayerischen Tankstellenverbände, dem Fachverband Tankstellengewerbe Bayern und dem Bundesverband freier Tankstellen Landesgruppe Süd, nahmen laut Sozialministerium auch Beauftragte von CSU und FDP, des UNITI Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen e.V., des Mineralölwirtschaftsverbandes e.V., des Bundesverbandes Tankstellen und gewerbliche Autowäsche e.V., des Tankstellenverbandes Süd-Ost e.V., sowie des BK Benzin-Kontors und der BayWa AG an dem Gespäch teil.

Der Streit um den Verkauf an Tankstellen schwelt bereits seit Wochen. Ausgelöst hatte ihn das bayerische Sozialministerium mit dem Vollzugshinweis, das Ladenschlussgesetzes in Zukunft strikt einzuhalten. Vor allem der Alkoholkonsum von Jugendlichen sollte damit eingeschränkt werden. Der Hinweis forderte zwar geltendes Recht ein; da der Vollzug des veralteten Bundesladenschlussgesetzes in der Praxis zuletzt jedoch sehr flexibel gehandhabt und vielerorts kaum kontrolliert wurde, löste er bei Tankstellenbetreibern eine Welle der Kritik aus. mit dpa

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