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  3. Terrorismus: Frau von IS-Kämpfer in Bayern festgenommen

Terrorismus
07.08.2019

Frau von IS-Kämpfer in Bayern festgenommen

Die Beschuldigte soll im Irak den Haushalt geführt haben, damit ihr Ehemann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stehen konnte.
Foto: Mohammed Jalil, dpa (Symbolbild)

Eine mutmaßliche IS-Unterstützerin wurde in Bayern festgenommen. Ihr werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ehefrau eines mutmaßlichen Kämpfers der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Bayern verhaftet. Nach dem Zugriff durch Beamte des Bundeskriminalamtes am Dienstag sei die Deutsche dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.

Die Frau soll mit ihrem Mann im IS-Herrschaftsgebiet gelebt haben

Die Ermittler werfen der Frau Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Sie soll im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihrem nach islamischem Ritus geheirateten Ehemann nach Syrien und später in den Irak gereist sein, um dort im IS-Herrschaftsgebiet zu leben.

Im Irak habe sie mit ihrem Ehemann nacheinander drei Wohnhäuser bezogen, die ihnen jeweils vom IS überlassen worden waren. Aus diesen Häusern waren die rechtmäßigen Bewohner vor dem IS geflohen. Die Beschuldigte habe den Haushalt geführt, damit ihr Ehemann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stehen konnte. Sie hatte nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft Zugriff auf verschiedene Sturmgewehre. (dpa)

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.08.2019

>>Deutschland bräuchte einen Donald Trump...<<

Der könnte das Grundgesetz auch nicht ändern. Dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages.

Heiße Luft. Hauptsache sie scheppert.

07.08.2019

Ein Grundgesetz das auf den Ruinen des 2. Weltkrieges geschaffen wurde, kennt noch keine feindlichen Kämpfer von Quasi-Nationen mit deutschem Pass. Wir sollten für diese Fälle eine Modernisierung unseres Grundgesetzes diskutieren.

07.08.2019

Ergo: Deutschland bräuchte einen Donald Trump, hat aber keinen und hat auch keinen Donald Duck oder eine starke Daisy.

07.08.2019

Herr Kamm -

diese Frau hat ihre Zugehörigkeit zur deutschen ( und westlichen) Gesellschaft mit ihrer Handlung des "Lebens" im IS-Kalifat und durch das Akzeptieren der dortigen Gesllschafts- und Rechtsordnung verwirkt !

Sie kann sich weder auf das Grundgesetz berufen noch hat sie irgendwelche Rechte daraus !

Diese Person ist mit Sicherheit keine Deutsche (mehr) .

07.08.2019

Sie irren weiter

Lesen Sie, wenn Sie können, den Art. 16 GG.

>> Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.<<

Raimund Kamm

07.08.2019

Wie derartige "Personen" wieder hierher zurückkehren können und warum man Solche überhaut hereinläßt , ist mir göllig schleierhaft .

Achso , ja , stimmt ja . Wegen der EU haben wir ja gar keine Grenzkontrollen mehr .

Stimmr ja , das hatte ich glatt vergessen .

07.08.2019

Sie irren

Die Frau ist Deutsche und insofern gilt auch hier Art. 16 GG.

Raimund Kamm