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  3. Prozess in München: Tochter behindert: Vater bestreitet, Säugling geschüttelt zu haben

Prozess in München
14.12.2015

Tochter behindert: Vater bestreitet, Säugling geschüttelt zu haben

In München ist ein Vater angeklagt, der seine Tochter geschüttelt haben soll.
Foto: Alexander Kaya/Symbolbild

Ein 23-Jähriger Vater steht in München vor Gericht. Er soll sein Töchterchen so stark geschüttelt haben, dass sie auf Lebenszeit schwerst behindert ist. Er bestreitet den Vorwurf.

Vor dem Schwurgericht München geht es um die Frage, ob ein Vater seine zwei Monate alte Tochter so sehr geschüttelt hat, dass sie lebensgefährlich verletzt wurde. Der junger Vater hat den Vorwurf zum Prozessauftakt bestritten. Er habe sein Töchterchen nicht durch mehrmaliges kräftiges Schütteln lebensgefährlich verletzt, beteuerte der Angeklagte. Das Kind sei zwar nicht geplant gewesen, er habe sich aber über die Geburt "sehr gefreut".

Kinderarzt vermutete schon früher Kindesmissbrauch

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-Jährige Anfang Dezember 2014 den Säugling unbemerkt von seiner Frau so heftig geschüttelt hat, dass der Kopf hin und her flog. Als das Kind keine Lebenzeichen mehr zeigte, rief der Vater zunächst keine Hilfe. Dann benachrichtigte er doch einen Notarzt. Verschwieg der Ärztin und den Klinikärzten das Schütteln aber. Nach einem Gutachten, wird das Mädchen wird trotz mehrerer Operationen auf Lebenszeit schwerst behindert bleiben. 

Der Grund für das Verhalten soll laut der Staatsanwaltschaft gewesen sein, dass der Vater beim Fernsehen und Surfen im Internet seine Ruhe zu haben wollte. Aus dem selben Grund soll der Angeklagte das Baby im November 2014 schon einmal verletzt haben. Doch zu einer Untersuchung im Krankenhaus, die der Kinderarzt angemeldet hatte, waren die Eltern nicht gekommen. Der Arzt vermutete eine Kindesmisshandlung.

Angeklagter: Ich will in Zukunft noch mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen

Das Kind sei zwar "eher ungeplant" gewesen, weil seine Frau Abiturientin war, sagte der Angeklagte. "Aber es war überhaupt kein Problem", fügte er hinzu. Er habe dann sogar einen Monat Elternzeit genommen. Die Hebamme habe ihn unterwiesen, wobei auch ein Thema war, "dass der Kopf des Kindes nicht nach hinten fallen darf".

Der Angeklagte sagte, dass er mit seiner Tochter in Zukunft "noch mehr Zeit verbringen" wolle. "Ich habe gehört, es geht ihr immer besser." Der Prozess gegen den jungen Vater wird fortgesetzt. AZ/lby

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